Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 2. April 2009
7. Flohmarktordnung der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 087/09 (Dez. IV, Ordnungsamt) vom 18.03.2009,
DS I (A) 412
Az: 000-0002-01/1349#1726/2009
Änderungsantrag REP vom 02.04.2009, DS I (A) 412/1
Az: 000-0002-01/1349#1731/2009
Beschlusslage:
Protokollnotiz HFB 30.03.09:
Herr Stadtrat Weiß tauscht die zu beschließende Anlage, in der die Änderungsvorschläge des Haupt- und Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen eingearbeitet wurden, aus.
Der Vorsitzende des Haupt-, Finanz und Ausschusses für Beteiligungen erhebt die geänderte Satzung im Konsens mit den Ausschussmitgliedern zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung, so dass diese die alte Anlage ersetzt.
DS I (A) 412
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt:
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Flohmarktordnung vom 21.04.1995 wird aufgehoben.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt:
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.04.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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