Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.03.2009
Eing. Dat. 18.03.2009
Nr. 414
Baumfällaktion Wilhelmsplatz
Antrag CDU vom 18.03.2009, DS I (A) 414
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die für die Öffentlichkeit als auch für die Stadtverordnetenversammlung völlig überraschende und unangekündigte Fällung von sieben Bäumen auf dem Wilhelmsplatz vom 12. März 2009 hat, wie kaum ein anderes kommunales Ereignis in der jüngsten Vergangenheit, die Bürgerschaft zutiefst aufgewühlt und emotionalisiert. Es ist eine nahezu geschlossene Ablehnungshaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern Offenbachs und der Besucher auf dem Wilhelmsplatz festzustellen.
Es war bisher für undenkbar erachtet worden, dass Verantwortliche in Politik und Verwaltung unserer Stadt entgegen den einschlägigen Vorschriften und Verfahren plötzlich und unerwartet Bäume im öffentlichen Raum fällen lassen. Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der einhelligen Missbilligung der Bevölkerung über diesen Vorgang ausdrücklich an.
Mit großer Überraschung hat die Stadtverordnetenversammlung ferner Medienberichte zur Kenntnis genommen, wonach das Ausschreibungsverfahren für den Wilhelmsplatz zu scheitern droht und kein privater Investor und Betreiber für den geplanten Umbau des Platzes gefunden wird. Da davon ausgegangen werden muss, dass diese Information dem Magistrat und dem zuständigen Fachamt schon länger vorliegt, ist die voreilige Fällaktion noch unverständlicher.
Die Stadtverordnetenversammlung ist der Überzeugung, dass die verwaltungsinternen Vorgänge im Zusammenhang mit der Fällaktion öffentlich und transparent durch den zuständigen Fachdezernenten, Oberbürgermeister Schneider, aufzuklären sind. Die empörte Öffentlichkeit hat ein Recht auf lückenlose Aufklärung dieses Ereignisses. Eine lediglich interne Erklärung zu dem Vorgang, wie vom Oberbürgermeister in den Medien angekündigt, ist völlig unzureichend und widerspricht auch dem vom Magistrat postulierten Transparenzgebot. Es muss alles daran gesetzt werden, um künftig das Fällen von Bäumen im öffentlichen Raum in rechtmäßigen Verfahren und im politischen und gesellschaftlichen Konsens durchzuführen.
Sollte die Aufklärung durch den Oberbürgermeister nicht zur Zufriedenheit der Öffentlichkeit in vollem Umfang erfolgen, behält sich die Stadtverordnetenversamm-lung die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses ausdrücklich vor.
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