Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2009

 

 

23.      Krankenhausförderung im Rahmen der Investitionsprogramme zur Konjunkturförderung
hier: Grundsatzbeschluss zur Genehmigung der
Anmeldung von Maßnahmen durch den Magistrat und die Klinikum
Offenbach GmbH

Antrag Magistratsvorlage Nr. 152/09 (Dez. III, Klinikum Offenbach/Amt 20) vom 22.04.2009, DS I (A) 433
Az: 000-0002-01/1370#1752/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die aus beigefügtem Entwurf des Antrags ersichtliche, zur Wahrung der Frist erfolgte Anmeldung für Fördermittel durch den Magistrat und die Klinikum Offenbach GmbH.

Insofern wird genehmigt, dass die Maßnahmen „Versorgungszentrum“, „Cafeteria / Personalspeisenversorgung“, „Sterilgutversorgung“ und „Neubau Kindertagesstätte“ im Gesamtvolumen von rund 20.891 T€ zur Förderung eingereicht und zur Ausführung vorbereitet werden.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.05.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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