Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 27.02.2003
Eing. Dat. 20.02.2002
Nr. 470
Dez.:I
Tätigkeitsbericht des Patientenfürsprechers für das Jahr 2002
Antrag Magistratsvorlage Nr. 047/03 vom 19.02.2003, DS I (A) 470
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.1980 zur Bestellung eines Patientenfürsprechers am Klinikum Offenbach stimmt die Betriebskommission dem beigefügten Tätigkeitsbericht des Patientenfürsprechers, Herrn Dr. med. Ottmar Mantz, zu.
Gleichzeitig legt die Betriebskommission den Tätigkeitsbericht des Patientenfürsprechers dem Magistrat vor zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung.
Begründung:
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.1980 zur Bestellung eines Patientenfürsprechers am Klinikum Offenbach wurde gleichzeitig auch beschlossen, dass der Patientenfürsprecher einen jährlichen Erfahrungsbericht vorzulegen hat.
Durch die Vorlage des Berichtes des Patientenfürsprechers wird auch den Bestimmungen des Hessischen Krankenhausgesetzes 1989, § 7 Abs. 3 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil l - 22.12.1989) Rechnung getragen.
Die Betriebskommission des Klinikums Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung vom 05. Februar 2003 von dem Bericht Kenntnis genommen
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Anlagen
Bericht von Dr. Mantz
Stellungnahme der Betriebsleitung Klinikum Offenbach
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