Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2010
7. Volksabstimmung Schuldenbremse
Antrag DIE LINKE. vom 07.09.2010, DS I (A) 628
Az: 000-0002-01/1637#2079/2010
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 21.09.2010, DS I (A) 628/1
Az: 000-0002-01/1637#2092/2010
Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 23.09.2010, DS I (A) 628/1/1
Az: 000-0002-01/1637#2094/2010
Beschlusslage:
DS I (A) 628/1
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach stimmt der Initiative zur Verankerung der sog. „Schuldenbremse" in der Hessischen Landesverfassung nur unter der Bedingung zu, dass die notwendige Eindämmung der Verschuldung im Landesetat nicht mit einer weiteren Reduzierung der schon jetzt unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen finanziert wird.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 628/1/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der letzte Satz des Änderungsantrags DS I (A) 628/1 wird wie folgt ergänzt:
…und diese Voraussetzung den Bürger(inne)n auf dem Wahlzettel mitgeteilt wird.
DS I (A) 628/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach stimmt der Initiative zur Verankerung der sog. „Schuldenbremse" in der Hessischen Landesverfassung nur unter der Bedingung zu, dass die notwendige Eindämmung der Verschuldung im Landesetat nicht mit einer weiteren Reduzierung der schon jetzt unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen finanziert wird.
DS I (A) 628
Durch Annahme der DS I (A) 628/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 628
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach lehnt eine Verankerung
der so genannten „Schuldenbremse“ in der Hessischen Landesverfassung aus
kommunalpolitischen Gründen ab.
- Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Fraktionen der Regierungskoalition
im Hessischen Landtag auf, ihre Pläne aufzugeben, eine Volksabstimmung zur
Verankerung dieser „Schuldenbremse“ in der Hessischen Verfassung gleichzeitig
mit der Kommunalwahl am 27. März 2011 durchzuführen.
- Sollte diese Abstimmung dennoch stattfinden, fordert die Stadtverordneten-
versammlung die Bürgerinnen und Bürger auf, diese Verankerung abzulehnen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 24.09.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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