Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.04.2003
Eing. Dat. 24.04.2003
Nr. 491
Keine Erhöhung von Sondernutzungsgebühren für Einzelhändler
Die Situation der Konjunktur im allgemeinen und des Offenbacher Einzelhandels im besonderen ist schwierig. Gebührenerhöhungen sollten in einer solchen Phase nicht vorgenommen werden. Sie passen einfach nicht in die Zeit.
Wichtiger noch als der Kostenfaktor ist die Negativbotschaft, die man durch Gebührenerhöhungen aussendet. Dem ansässigen und ansiedlungswilligen Einzelhandel präsentiert sich die Stadt auf diese Weise durch unfreundliche Gesten. Offenbach sollte sich aber umgekehrt als „Stadt der günstigen Gebühren“ profilieren.
Gebührenerhöhungen dürfen nicht nur aus der Binnensicht des Rathauses erfolgen - ohne Rücksicht auf die Außenwirkung und die ökonomische Lage. In einer Magistratsantwort wird die Erhöhung u.a. damit begründet, dass alle Ämter angesichts der Haushaltslage aufgerufen seien, „trotz der knapper werdenden Ressourcen angemessene Ergebnisse zu erzielen“. Diese Sicht greift zu kurz und kann gegenteilige Effekte auslösen.
Wenn auf den „wirtschaftlichen Nutzen“ verwiesen wird, den der Einzelhandel durch die Benutzung öffentlicher Flächen erziele, muss festgestellt werden, dass dieser Nutzen in Zeiten geringerer Umsätze sinkt - und nicht steigt!
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