Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.05.2003
Eing. Dat. 08.05.2003
Nr. 498
Kontrolle der Einhaltung geltender Nachtflugbeschränkungen
Antrag FDP vom 08.05.2003, DS I (A) 498
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zwar gibt es am Frankfurter Flughafen bisher kein Nachtflugverbot, wohl aber bestimmte Nachtflugbeschränkungen. Sie gelten vor allem für den Landebetrieb. So dürfen zwischen 1 Uhr und 4 Uhr überhaupt keine zivilen Verkehrsmaschinen landen. In der Zeit von 0-1 Uhr und 4-5 Uhr dürfen dies nur Luftverkehrslinien, die in Frankfurt ihren Firmensitz und Wartungsanlagen haben - etwa Lufthansa, Condor und Aero Lloyd. Alle anderen kommen zwischen 0 Uhr und 5 Uhr offiziell nicht herein. Sogenannte Ad-hoc-Charter dürfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr weder landen noch starten, ebenso Übungs- und Trainingsflüge zwischen 23 Uhr und 6 Uhr.
So steht es auf dem Papier. Die Praxis sieht aber anders aus. Durch sinnliche Wahrnehmung können Offenbacher immer wieder bestätigen, dass auch nach 1 Uhr zivile Verkehrsmaschinen landen. Und Passagiere auswärtiger Linien berichten zudem von verspäteter Ankunft nach 24 Uhr. Ausnahmen sind in den Regelungen aber nicht vorgesehen.
Eine wirksamere Kontrolle ist also nötig. Interessant ist, ob und wie oft verspätet anfliegende Flugzeuge bisher tatsächlich auf andere Flughäfen verwiesen wurden. Und wie groß somit der Druck auf die Luftverkehrsgesellschaften ist, die Zeiten einzuhalten.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.