Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 30.09.2003
Eing. Dat. 25.09.2003
Nr. 498/ 70
Dez.:I (Amt 69)
Kontrolle der Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen
Beschluss der Stv.-Versammlung vom 22.05.2003
Hierzu: Magistratsvorlage Nr. 302/03 vom 24.09.2003
Die Stv.-Versammlung hat am 22.05.03 zu DS I (A) 498, 498/1 nachfolgenden Beschluss gefasst:
Der Magistrat wird beauftragt:
“1. Bei der Luftverkehrsbehörde des Landes Hessen darauf zu drängen, dass die
Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkungen wirksamer kontrolliert wird.
2. Der Magistrat möge ferner versuchen, bei der Luftverkehrsbehörde zu erfahren,
- wie viele Landungen es seit dem 16.07.1991 - seit Geltung des einschlägigen
Bescheides - zwischen 0 Uhr und 5 Uhr gegeben hat und welche
Luftverkehrslinien gelandet sind;
- wie viele Landungen es seitdem 16.07.1991 in der Zeit von 1 -4 Uhr durch
privilegierte Verkehrslinien gegeben hat;
- wie viele Starts und Landungen während der Nachtflugbeschränkungen durch
Ad-Hoc-Charter oder Übungs- und Trainingsflüge stattgefunden haben;
- wie die Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen bisher kontrolliert wird und
welche Folgen Verstöße haben?"
Hierzu antwortet der Magistrat wie folgt:
Zu 1.
Die Nachtflugbeschränkungen sind wesentlicher Teil lärmentlastender Maßnahmen am Flughafen Frankfurt. Der Magistrat hält die Fluglärmkommission für ein geeignetes Gremium, um u.a. eine wirksame Überprüfung der von der Luftverkehrsbehörde zu kontrollierenden Nachtflugbeschränkungen vorzunehmen, zumal der Fluglärmbeauftragte hier entsprechend berichtet.
Die Stadt Offenbach ist Mitglied der Fluglärmkommission. Der Magistrat wird in nächster Zeit einen entsprechenden Antrag in die Fluglärmkommission einbringen. Sollte hier kein Erfolg erreichbar sein, so wird der Magistrat eigene Initiativen entwickeln.
Zu 2.
Der Beschluss wurde vor Anfrage bei der Luftverkehrsbehörde in der AG Flughafen beraten. Aufgrund dieser Beratung wurde die Anfrage des Magistrats an die Luftverkehrsbehörde (Schreiben vom 30.06.03) modifiziert. Eine Antwort liegt seitens des Hess. Min. für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) mit Schreiben vom 16.07.03 vor. Das Min. stellt der Beantwortung eine allgemeine Vorbemerkung voraus:
Vorbemerkung: eine vollständige Beantwortung Ihrer Fragen ist teilweise
2.1 Mit welchen Mitteln und Maßnahmen wird die Einhaltung der geltenden
Antwort HMWVL:
Die Kontrolle der Nachtflugbeschränkungen erfolgt über die von der
Von der Örtlichen Luftaufsichtsstelle festgestellte Verstöße werden am frühen
2.2 Sind nach dem 04.04.1991 noch Flugzeuge nach ICAO Annex 16 Teil II, Kap
Antwort HMWVL:
Ich verweise zunächst auf die regelmäßigen Berichte meines
Fluglärmschutzbeauftragten in den Sitzungen der Fluglärmkommission.
2.3 Wie viele Landungen von Flugzeugen nach ICAO Annex 16 Teil II, Kap. 3 hat
Anlage: Flugbewegungszahlen (Starts und Landungen) Flughafen Frankfurt a.M.
Prozentuale Anteile der Flugbewegungszahlen
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