Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.06.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 26.05.2011
23. Insolvenzgericht in Offenbach erhalten
Antrag FDP vom 27.04.2011
Änd. Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 26.05.2011
2011-16/DS-I(A)0016/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0016/1
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt einstimmig wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Beibehaltung des Insolvenzgerichts bei dem Amtsgericht Offenbach aus, weil es sich hier um ein bewährtes Stück effizienter und bürgernaher Justizgewährleistung handelt, das auch wichtig für den Gerichtsstandort Offenbach ist.
Sie ist deshalb besorgt über die Absicht der Bundesregierung im Zuge der Novellierung der Insolvenzordnung zwingend vorzuschreiben, dass Insolvenzgerichte nur am Sitz der Landgerichte eingerichtet werden dürfen.
Sie begrüßt, dass die hessische Landesregierung über den Bundesrat diesem Entwurf entgegengetreten ist.
Sie fordert die Wahlkreisabgeordneten im Deutschen Bundestag auf, sich im Zuge der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs für einen Erhalt des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Offenbach einzusetzen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0016/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Beibehaltung des Insolvenzgerichts bei dem Amtsgericht Offenbach aus, weil es sich hier um ein bewährtes Stück effizienter und bürgernaher Justizgewährleistung handelt, das auch wichtig für den Gerichtsstandort Offenbach ist.
Sie ist deshalb besorgt über die Absicht der Bundesregierung im Zuge der Novellierung der Insolvenzordnung zwingend vorzuschreiben, dass Insolvenzgerichte nur am Sitz der Landgerichte eingerichtet werden dürfen.
Sie begrüßt, dass die hessische Landesregierung über den Bundesrat diesem Entwurf entgegengetreten ist.
Sie fordert die Wahlkreisabgeordneten im Deutschen Bundestag auf, sich im Zuge der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs für einen Erhalt des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Offenbach einzusetzen.
2011-16/DS-I(A)0016
Durch Annahme der DS 2011-16/DS-I(A)0016/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS 2011-16/DS-I(A)0016
Die Stadt Offenbach unterstützt nachdrücklich die Haltung der Hessischen Landesregierung zum Erhalt der Insolvenzabteilung am Amtsgericht Offenbach.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 31.05.2011
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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