Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0025Ausgegeben am 01.06.2011
Eing. Dat. 26.05.2011
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 146/11 (Dez. II, Amt 51) vom 25.05.2011
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. 11 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von ihr zu wählende
Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind und 11 persönliche Stellvertreter
sowie
2. auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände
Mitglieder: Persönliche Stellvertreter:
Herr Daniel Thomas Herr Sebastian Irgel
Herr Steffen Basta Herr Jürgen Ott
Frau Christiane Friedrich Herr Lukas Wagner
3. auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände
Mitglieder: Persönliche Stellvertreter:
Herr Thomas Ruff Frau Michaela Hannappel
als Vertreter der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Offenbach-Stadt e.V.
Herr Frank Mach Frau Monika Stauder-Winter
als Vertreter des Caritasverbandes Offenbach am Main e.V.
Frau Mechthild Dänner Frau Sybille Stallmann-Beseler
als Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
4. auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Mitglieder: Persönliche Stellvertreter:
Frau Rita Waterstradt Frau Heidi Bauch
als Vertreter des Internationalen Bundes – Freier Träger der Jugend-, Sozial- und
Bildungsarbeit e.V. – Bildungszentrum Offenbach
Frau Cornelia Wicht-Gerhardt Frau Silke Grassmann
als Vertreter des Vereins zur Förderung der Kleinkindererziehung Offenbach – Die
Krabbelstubb` e.V. –
zu wählen.
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) entspricht die Amtszeit des Jugendhilfeausschusses der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.
Gem. § 6 Abs. 4 HKJGB werden neben dem Leiter/in der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder der zur Vertretung benannten Person als stimmberechtigtes Mitglied die weiteren stimmberechtigten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von der Vertretungskörperschaft gewählt. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sowie ihrer Zusammenschlüsse sind neben den sonstigen anerkannten Trägern der Jugendhilfe angemessen zu berücksichtigen.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993 zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.01.2007 wurde in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im Sinne des § 71 Abs. 1 SGB VIII festgelegt. Hiernach gehören dem Jugendhilfeausschuss neben 11 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung 3 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände, 3 Frauen bzw. Männer auf Vorschlag der anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie 2 Frauen bzw. Männer der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an.
Seitens des Jugendamtes wurden die anerkannten Jugendverbände, die anerkannten Wohlfahrtsverbände sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in Offenbach mit Schreiben vom 01.04.2011 angeschrieben und um Vorschläge für die Besetzung des Ausschusses gebeten.
Die von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen gem. § 6 Abs. 3 HKJGB das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Stadt Offenbach wohnen oder in Offenbach Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.
Frauen und Männer sollen zu gleichen Anteilen unter Beachtung des § 12 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz berücksichtigt werden.
Alle Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 HKJGB und haben entweder ihren Wohnsitz in Offenbach oder nehmen Aufgaben der Jugendhilfe für den jeweiligen Verband in Offenbach war.
Weitere Vorschläge liegen dem Magistrat nicht vor.
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