Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0027Ausgegeben am 01.06.2011
Eing. Dat. 31.05.2011
Bau- und Sanierungsprogramm für Kindertagesstätten und Schulen finanzpolitisch absichern
Antrag der FDP-Fraktion vom 17.05.2011
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Wunsch, das Bau- und Sanierungsprogramm für Kindertagesstätten und Schulen uneingeschränkt fortzusetzen.
Der Magistrat wird aufgefordert der Stadtverordnetenversammlung ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das sicherstellt, dass das Bau- und Sanierungsprogramm für Kindertagesstätten und Schulen auch uneingeschränkt fortgesetzt werden kann.
Dieses Konzept ist parallel zum Haushalt 2012 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
In diesem ist unter anderem darzustellen,
1. aus welchen Mitteln die erste Tranche der Schulsanierung und die Baumaßnahmen
im Bereich Kindertagesstätten finanziert wurde und wie hoch der Eigenanteil der
Stadt Offenbach war,
2. welcher städtische „Eigenanteil“ zur Finanzierung der zweiten Tranche der
Schulsanierung und des Kitaprogramms erforderlich sein wird,
3. ob und mit welchen Landeszuschüssen zu rechnen ist,
4. welche haushaltspolitischen Anforderungen (Refinanzierung) die
Kommunalaufsicht für die erste Tranche gestellt hat und welche sie voraussichtlich
stellen wird,
5. in welcher Höhe Grundstücksverkäufe einen Beitrag zur Finanzierung geleistet
haben und künftig leisten können,
6. ob darüber hinaus der Verkauf von weiterem städtischen Vermögen erforderlich
ist, um die Investitionen in Bildung zu stemmen und welche Vermögensver-
äußerungen der Magistrat für sinnvoll erachtet,
7. ob der Magistrat Sparmaßnahmen bei anderen Investitionen aus dem
Investitionsprogramm jenseits der Schulsanierung für erforderlich hält und welche
Maßnahmen dies sein sollten.
Begründung:
Im Koalitionsvertrag heißt es, dass das Bau- und Sanierungsprogramm für Kindertagesstätten und Schulen „uneingeschränkt“ fortgesetzt wird. Gleichzeitig ist –völlig zu Recht – von „notwendigen Refinanzierungsmaßnahmen“ die Rede. Während der Vertrag jedoch in grundsätzlich begrüßenswerter Weise feststellt, dass bestehende Freiflächen an Schulen möglichst nicht eingeschränkt werden, trifft er keine Aussage darüber, wie sich denn die Refinanzierung gestalten soll. Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion sind zur Finanzierung des ehrgeizigen Programms eine klare Prioritätensetzung innerhalb der kommunalen Investitionen sowie eine Intensivierung von Vermögensverkäufen erforderlich.
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