Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0029Ausgegeben am 03.06.2011
Eing. Dat. 03.06.2011
Energetische Sanierung der Turnhalle Wilhelmschule, Wilhelmstraße 12 in 63065 Offenbach
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 149/11 (Dez. I, Amt 60) vom 01.06.2011
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Durch Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007 DS I (A) 131 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards“ mit einem Kostenaufwand von rund 250 Millionen Euro auf Basis des 10 -Jahres-Programms zugestimmt.
Die Sanierung der Wilhelmschule ist hierbei für 2014ff vorgesehen. Das Bund-Länder-Programm zur Förderung der energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen – Investitionspakt, Programmbereich II (Ri-Li-Invest) ermöglicht nun die energetische Sanierung als Teilmaßnahme der Gesamtsanierung vorzuziehen.
1. Gebäudehistorie und Bauwerksdaten
Die Wilhelmschule wurde am 04.10.1886 als ”Erste Knabenschule“, später Knabenmittelschule, eingeweiht. Sie bildete den Abschluss einer Reihe von Schulbauten, die in den Jahren 1883-1886 in Offenbach errichtet wurden. 1905 wurde die Schule durch einen Anbau mit 6 zusätzlichen Klassensälen erweitert. 1925 erfolgte die Umwandlung in eine Volksschule für Jungen und Mädchen. Die zugehörige Sporthalle wurde im letzten Krieg zerstört und im Jahr 1962/63 durch einen Neubau mit einer überdachten Pausenhalle (”Sporthalle auf Stelzen“) ersetzt. Um das Jahr 1986 wurde das Gebäude von Grund auf saniert. 1988 erfolgte noch eine gründliche Fassadenreinigung an der Straßenfront. Auf Grund des starken Schülerschwunds im Bereich der Innenstadt wurde die Wilhelmschule im gleichen Jahr geschlossen und diente von da an als Ausweichquartier für die gewerblich-technischen Offenbacher Schulen. Bereits wenige Jahre später stiegen die Schülerzahlen in der Innenstadt wieder deutlich an, so daß der Schulbetrieb als 3-zügige Grundschule für etwa 300 Schüler 1997 wieder aufgenommen wurde. 1998 wurden die Schülertoiletten vollständig saniert und eine neue Lehrküche sowie Schülerwerkstatt eingerichtet.
2006 wurde die ehemalige Pausenhalle unter der Sporthalle für die Nachmittagsbetreuung im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (IZBB-Programms) umgebaut. Die Baumaßnahme umfasste den Einbau einer Küche, eines Speiseraumes, eines Freizeitraumes einschließlich der erforderlichen Nebenräume.
Die Wilhelmschule gliedert sich in unterschiedliche Gebäudeteile, die im rechten Winkel um einen Schulhof mit altem Baumbestand angeordnet sind.
Das westlich, entlang der Wilhelmstraße, gelegene, alte 3-geschossige Schulhauptgebäude aus der Gründerzeit ist vollflächig unterkellert und über einen 2-geschossigen Verbindungsbau mit der aufgeständerten Sporthallenkonstruktion aus dem Jahr 1970 verbunden, die im Jahr 2006 einen Erweiterungsbau in Form einer Unterbauung der Sporthalle erhielt. Innerhalb des Verbindungsbaus befinden sich die vom Schulhof aus zugänglichen Toilettenanlagen und die darüber liegenden Umkleidebereiche der Sporthalle. 2007 wurde in der Sporthalle der Sportboden ersetzt und eine Fußbodenheizung eingebaut.
Die in Stahlbetonskelettkonstruktion mit Ausfachungen aus Klinkermauerwerk errichtete zweigeschossige Einfeld-Sporthalle, die nun energetisch saniert wird, beinhaltet im EG Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung einschließlich Küche und Nebenräume und im OG die Turnhalle einschließlich der Geräteräume. Die Belichtung und Belüftung der Sporthalle erfolgt über Stahl-Oberlichter mit
1-fach Verglasung. Die Decke der Sporthalle ist innen mit einer intakten, abgehängten ballwurfsicheren Holzdecke aus Profilbrettern verkleidet.
2. Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen
Das Gebäude weist insgesamt einen nach den heutigen Vorschriften nicht ausreichenden energetischen Standard auf. Bei den Maßnahmen dieses Projektes handelt es sich ausschließlich um Einzelmaßnahmen, die das Gebäude energetisch optimieren.
Alle weiteren Maßnahmen einer vollständigen Innen- und Außensanierung des Gebäudes erfolgen im Zuge der Gesamtsanierung.
Im Folgenden wird daher nur der Zustand der Bauteile beschrieben, deren Sanierung eine energetische Auswirkung hat. Der Zustand aller anderen Bauteile ist dem baulichen Sachstandsbericht aus dem Jahr 2006 zu entnehmen.
2.1.1 Fenster und Türen
2.1.2 Sonnenschutz
2.1.3 Wärmedämmung
2.1.4 Betonsanierung
2.1.5 Heizung
2.1.6 Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
Die Be- und Entlüftung erfolgt wie bisher als natürliche Querlüftung über elektrisch angetriebene Öffnungsflügel in den an beiden Längsseiten der Sporthalle angeordneten Oberlichtbändern.
2.1.7 Sanitär
Die vorhandene Be- und Entwässerungsinstallation einschließlich der Sanitärobjekte und Entnahmearmaturen bleibt bestehen und wird erst im Zuge der Gesamtsanierung erneuert. Es sind lediglich die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen an vorhandenen Rohrdurchführungen oder Reparaturmaßnahmen am bestehenden Leitungsnetz vorgesehen.
2.1.8 Elektro
§ neue Beleuchtung und Beleuchtungskörper;
§ Präsenzmelder (mit Tageslichtbewertung) und Schlüsselschalter
(400 Lux)
§ Überprüfung, Umschluss der Bestandsinstallation
§ Hinweisleuchten an der Wand und Notleuchten an der Decke;
§ Daten- Doppelanschluss
§ Gewerkselektrik für die Fensterantriebe
§ Gewerkselektrik für Sonnenschutz;
§ Deckenlautsprecher mit Leitungsnetz zur Zweifachnutzung für
Einspielmöglichkeit von Tonträgern und einem drahtlosen
Mikrofon
2.1.9 Beleuchtung
Die Sporthalle ist mit ballwurfsicheren Einbau-Deckenleuchten ausgestattet. Die Beleuchtungskörper stammen aus dem Jahr 1984. Es werden neue energieeffiziente, ballwurfsichere Deckeneinbauleuchten eingebaut, die mit einem Präsenzmelder und einer tageslichtabhängigen Steuerung eingerichtet sind. Die Berechnungen zur projektierten Beleuchtungsanlage der Sporthalle zeigen, dass der hocheffiziente Energieverbrauch bei den Leuchten kleiner 2,5 W/m²/100 Lux ist. Das Energiebetriebene–Produkte-Gesetz (EBPG) wird eingehalten. Entsprechende Angaben sind im Energiebericht berücksichtigt.
2.1.10 Außenanlagen
Es werden lediglich die von den Sanierungsmaßnahmen betroffenen Teilflächen der Außenanlage wieder hergestellt.
Es werden keine Bäume, Grünflächen oder Kinderspielflächen berührt.
2.2 Begründung des Bedarfs
Mit allen oben aufgeführten Einzelmaßnahmen wird die energetische Gesamtbilanz des Gebäudes optimiert und die Co² Emission reduziert.
2.3 Ziel der Maßnahme
Mit den beschriebenen Maßnahmen wird das Gebäude energetisch optimiert. Für das Erreichen des Förderziels im Rahmen des Rili-Invest-Programms ist es notwendig, die geforderten Werte von Primärenergiebedarf QP`` und Transmissionswärmeverlust H´T zu erreichen. Für eine Basis-Förderung müssen die Vorgaben aus der EnEV 2007 Neubaustandard erzielt werden. Aufgrund des ungünstigen A/V-Verhältnisses (Fläche zu Volumen) des zu sanierenden Baukörpers können mit den vorgesehenen baulichen Maßnahmen und dem zur Verfügung stehenden Budget die Vorgaben aus der EnEV 2007 für eine erhöhte Förderung (Neubaustandard -30 %) nicht erreicht werden.
Folgende energetische Standards werden eingehalten:
§ Für die Erfüllung der Anforderungen an saniertem Bestand ist die EnEV 2009 einzuhalten
§ Für die Berechnung und Erfüllung der Förderrichtlinien ist die EnEV 2007 Neubaustandard anzuwenden.
Aus den oben genannten Gründen wird nachfolgend zur Berechnung und Darstellung der energetischen Einsparungen die EnEV 2007 angewandt. Mit den errechneten Werten sind die Anforderungen der EnEV 2009 für sanierten Bestand aber ebenfalls erfüllt.
2.4 Zusammenfassung der geplanten baulichen Maßnahmen
§ Austausch der alten Fenster an der Turnhalle im OG und der Außentür zum Geräteraum
§ Anbringen eines elektrisch betriebenen Sonnenschutzes an der Ost- und Südfassade
§ Aufbringen von Dämmung auf den Außenwänden und dem Dach
§ Austausch der Beleuchtung gegen ein energieoptimiertes Beleuchtungssystem mit Präsenzmelder und tageslichtabhängiger Steuerung.
§ Vor dem Aufbringen der Dämmung wird an den schadhaften Stellen der Fassade eine Betonsanierung vorgenommen.
3. Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme/Vergleich der Varianten
3.1 Variantenvergleich und Beurteilung
Es wurden drei Varianten unter der Vorgabe, das Förderziel des Fördergebers zu erreichen und darüber hinaus weitere mögliche energetische Einsparungen zu erzielen, untersucht.
Die Vorzugsvariante ist die „Basisvariante“, die unter Punkt 2.4 zusammengefasst aufgeführt ist. Diese schließt mit 810.000,00 € in Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets ab und erreicht im Vergleich zum Gebäudebestand (465,4 kWh/m²a) eine Einsparung des Primärenergiebedarf von 28 % (336,8 kWh/m²a). Sie erfüllt die Vorgaben des Fördermittelgebers und der gültigen EnEV 2009 für Bestandsgebäude. Im Maßnahmenpaket der Variante „Optimierung 1“ sind alle Maßnahmen der „Basisvariante“ enthalten. Darüber hinaus werden die alten Fenster am Verbindungsbau OG sowie am separaten WC im EG gegen neue, 3-fach verglaste Fenster (Uw=1,1 W/(m²K)) ausgetauscht. Weiterhin wird die Außentür zum separatem WC erneuert und energetisch optimierte (UD=1,3 W/(m²K)).
Mit dieser Variante wird eine Einsparung des Primärenergiebedarf im Vergleich zum Bestandsgebäude von 29 % (328,8 kWh/m²a) erzielt die Kosten für diese Variante belaufen sich auf 850.915,00 €. Das Maßnahmenpaket „Optimierung 2“ baut auf den Maßnahmen der Varianten „Basisvariante“ und „Optimierung 1“ auf. In der Variante „Optimierung 2“ werden die Dämmstärken an den Außenwänden der Halle inkl. Geräteraum von 24 cm auf 30 cm und am Treppenhaus von 20 cm auf 24 cm erhöht. Die Fenster werden nochmals energetisch optimiert und weisen nun einen U-Wert von 0,8 W/(m²K) auf. Zusätzlich wird für die Halle (inkl. Geräteraum) eine Lüftungsanlage mit Zu- und Abluft und Wärmerückgewinnung sowie für den Verbindungsbau eine solarthermische Kollektoranlage zur Erwärmung des Warmwassers für Duschen und Sanitärräume eingebaut. Diese Variante schließt mit 1.043.034,00 € ab und erreicht eine Einsparung des Primärenergiebedarfs im Vergleich zum Bestandsgebäude von 31 % (320,1 kWh/m²a). Den Einbau einer Solarthermie-Anlage, wie in der Variante „Optimierung 2“ vorgeschlagen, ist wegen der Anbindung an die Gebäudetechnik erst im Zuge der späteren Modernisierung der Sanitärbereiche im Verbindungsbau empfehlenswert. Aus Gründen des zur Verfügung stehenden Budgets können nur die Maßnahmen aus der „Basisvariante“ durchgeführt werden.
3.2 Natur und Landschaft/Umweltverträglichkeit
Als reine energetische Gebäudesanierungsmaßnahme werden Belange des Natur- und Landschaftsschutzes nicht berührt.
4. Klimaschutz und Energieeffizienz
4.1 Energieeffizienzbetrachtung
Für die Grund-Förderung im Rahmen des „Rili-Invest-Programms (Förderung eines Projekts im Rahmen des Bund-Länder-Programms zur Förderung der energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen - Investitionspakt) ist es notwendig die Anforderungswerte von Primärenergiebedarf QP`` und Transmissionswärmeverlust H´T nach der EnEV 2007 Neubaustandart einzuhalten.
Alle untersuchten Varianten erreichen das o.g. Ziel. Mit nachfolgend aufgeführten energetischen Kennwerten erfüllt die Basisvariante die Anforderungen für die Grund–Förderung.
Primärenergiebedarf
Energetische Faktoren |
Bestand (kWh/m²a) |
Nach Sanierung (kWh/m²a) |
Unterschreitung |
Primärenergiebedarf QP`` |
465,4 |
336,8 |
28% |
CO2-Emissionen
Bestand [kg/a] |
Nach Sanierung [kg/a] |
Einsparung % |
157.993 |
113.524 |
28 |
Einsetzbarkeit alternativer Systeme
Die im Folgenden erläuterten Punkte beziehen sich auf die Wärmeversorgung der gesamten Wilhelmschule. Überlegungen zur Änderung der Hauptwärmeversorgung des Gebäudekomplexes würden die energetische Betrachtung aller Gebäudeteile (inkl. dem Hauptgebäude) notwendig machen. Zudem befindet sich die Energieübergabestation der Fernwärme im historischen Gebäudetrakt. Aktuell wurden nur energetische Änderungen der Turnhalle mit geringen Maßnahmen beim Verbindungsbau untersucht. Unter dieser Maßgabe sind die benannten Punkte zu gewichten.
Gas:
Gas ist primärenergetisch weitaus schlechter wie die Fernwärme der EVO-AG und verursacht bei der Einrichtung zusätzliche Investitionskosten. Ein neuer eigener Wärmeerzeuger und gegebenenfalls eine neue Schornsteinanlage und die Anbindung an das Heizungs- und Warmwassersystem sind zusätzlich notwendig.
Heizöl:
Heizöl ist primärenergetisch weitaus schlechter wie die Fernwärme der EVO-AG, mit zusätzlich notwendigen Investitionskosten für die Umrüstung und der Problematik die Anlagentechnik im Gebäude unterzubringen. Ein eigener Wärmeerzeuger und ggf. eine neue Schornsteinanlage und die Anbindung an das Heizungs- und Warmwassersystem sind zusätzlich zu leisten.
Biomasse:
Primärenergetisch schneidet Biomasse auf Grund der Festlegung des Primärenergiefaktors und CO2-Wertes besser ab wie Fernwärme, Gas oder Heizöl.
Wir empfehlen dennoch die Beibehaltung des Fernwärmeanschlusses, da auch hier ein neuer Wärmeerzeuger, eine neue Schornsteinanlage sowie die Anbindung an das vorhandene Heizungs- und Warmwassersystem notwendig wäre.
Solarthermie:
Es ist eine Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasserbereitung auf dem Dach des Verbindungsbaus vorgesehen. Diese Maßnahme wird erst im Zuge der Gesamtsanierung umgesetzt.
Geothermie:
Die Geothermie (Erdwärme) steht im energetischen Vergleich zur Fernwärme der EVO-AG (Primärenergiefaktor von 0,556) schlechter da. Der Grund dafür liegt darin, dass für den Bezug der Erdwärme eine Anlagentechnik mit Wärmepumpen benötigt wird. Diese Wärmepumpen verbrauchen Strom, der derzeit mit einem Primärenergiefaktor von 2,6 eingestuft ist. Da in Deutschland in Zukunft mehr Strom aus regenerativen Quellen gewonnen werden soll, ist damit zu rechnen, dass der Primärenergiefaktor für Strom künftig niedriger anzusetzen ist. Dann erst ist es möglich mit einem günstigeren Wert für die Geothermie zu rechnen. Aus heutiger Betrachtung ist die Anwendung von Geothermie an diesem Standort nicht wirtschaftlich.
BHKW-Technik:
Ein Blockheizkraftwerk ist die dezentrale Kleinausgabe der vorhandenen Fernwärmeversorgung mit Kraftwärmekopplung. Im Sinne der Auslastung von vorhandener optimierter Technik empfiehlt sich die bestehende Anbindung an die Fernwärme zu nutzen. Zudem wird der Primärenergiefaktor der EVO-AG mit Einzelanlagen im Regelfall nicht erreicht.
Prüfergebnis Passivhausstandard
Im Regelfall können in Bestandsgebäuden nur einzelne Passivhauselemente zum Einsatz kommen. Der Passivhausstandard ist auf Grund der vorhandenen Wärmebrücken und der schwer zu verändernden Fußbodenaufbauten nur mit erhöhtem technischen und finanziellem Aufwand zu erreichen. Ferner stellt die Geometrie und Ausrichtung (insbesondere der Fensterflächen) eines Gebäudes bereits in der Planung zum Passivhaus einen entscheidenden Faktor dar, der bei einem Bestandsgebäude nicht mehr beeinflusst werden kann. Der Passivhaus-Standard ist in dem untersuchten Bilanzrahmen nicht erreichbar.
Varianten zur CO₂-Verringerung:
Für die Basisvariante wurde ein CO₂ äquiv. End - Emmissions - Wert von 113.524 kg/a errechnet. Die CO₂-Einsparung im Vergleich zum Gebäudebestand (157.993 kg/a) beträgt 28 %. In der Variante "Optimierung 2" sind für die Fenstererneuerung Fenster mit einem Uw-Wert 0,8 W/m²K (für Fenster Halle OG, Verbindungsbau OG und EG separates WC) vorgesehen. Dies bewirkt im Vergleich zur Basisvariante ein CO₂-Verringerung um 3 % (CO₂ äquiv. End - Emmissions - Wert von 110.531 kg/a) Dieser Mehraufwand würde 31.700,00 € kosten. Ebenfalls in der Variante "Optimierung 2" ist die Installation einer Lüftungsanlage mit Zu- und Abluft und Wärmerückgewinnung für die Halle mit Geräteraum geplant. Diese würde mit 100.710,00 € Mehrkosten eine CO₂-Verringerung im Vergleich zur Basisvariante um 1 % (CO₂ äquiv. End - Emmissions - Wert von 111.949 kg/a) erreichen
Eine Regenwassernutzungsanlage wurde zur Brauchwassereinsparung im Jahr 2000 für 263.299,19 DM eingebaut. Weitere Maßnahmen, wie z.B. den Einbau wassersparender Sanitärobjekte, zur Reduktion des Wasserverbrauchs werden im Zuge der späteren Gesamtsanierung umgesetzt.
Fazit:
Der Fernwärmeanschluss ist im Hauptgebäude der Wilhelmschule vorhanden. Die Weiternutzung der vorhandenen Anlagentechnik mit der bestehenden Fernwärmeversorgung und dem sehr guten zugehörigen Primärenergiefaktor 0,556 der EVO-AG Offenbach wird empfohlen. Die Anbindungstechnik ist im Hauptgebäude vorhanden und Eigentum des Energieversorgers. Das Entfernen eines großen Verbrauchers (Wilhelmschule Hauptgebäude, Turnhalle und Verbindungsbau) von der Fernwärmeversorgung mindert die Auslastung der Fernwärmetrasse bzw. des Kraftwerkes. In der Turnhalle und im Erweiterungsteil selbst ist keine Fläche für die benötigte Technik einer Pelletsanlage vorhanden.
Sollte die Verwendung von Biomasse als Option erwogen werden, ist diese im Zuge einer energetischen Optimierung des Hauptgebäudes der Wilhelmschule mit Dimensionierung der nach Sanierung noch notwendigen Wärmemengen zu leisten und weiterhin sind die rechtlichen Grundlagen zu prüfen.
4.2 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
Da es sich um ein Bestandsgebäude handelt, werden keine Anforderungen bezüglich des EEWärmeG an die Turnhalle Wilhelmschule gestellt.
4.3 Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik
4.3.1 Fassadenbegrünung
Ist nicht Bestandteil des Projekts.
4.3.2 Dachbegrünung
Ist nicht Bestandteil des Projekts.
4.3.3 Photovoltaikanlagen
Die Dächer der Wilhelmschule wurden untersucht und als nicht geeignet eingestuft. Das Hauptgebäude ist aus dem Jahr 1898 und steht unter Denkmalschutz, deswegen ist es von Anfang an aus der Liste der photovoltaik-geeigneten Objekte genommen worden. Das Dach des Zwischenbaus ist ebenfalls nicht geeignet, das es durch umliegende Gebäudeteile verschattet wird. Das Dach der Turnhalle besitzt eine Fläche von 308 m². Für den Vertrag mit der Firma SolarArt sind nur Dächer rentabel, die mindestens eine Größe von 500 m² aufweisen. Dächer mit geringerer Fläche werden nur dann in den Vertrag aufgenommen, wenn mehrere örtlich nahe zusammenliegende Dächer gleichzeitig mit Anlagen versehen werden können.
Überdies ist die Verschattung durch Bäume zu hoch. Deshalb ist an dieser Stelle eine Photovoltaikanlage ungeeignet.
4.3.4 Regenwassernutzung
Eine Regenwassernutzungsanlage wurde im Jahr 2000 für 263.299,19 DM eingebaut.
5. Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in diesem Projekt nicht notwendig.
5.1 Altlasten/Bodenschutz und Lagerung wassergefährdender Stoffe/Gewässerschutz
Im Zuge der Sanierung werden keine gewässergefährdenden Maßnahmen durchgeführt.
5.2 Immissionsschutz
5.2.1 Lärmschutz:
Der Schallschutz gegenüber Außenlärm, hier maßgeblich Fluglärm, erfolgt nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm –Fluglärmgesetz– unter Berücksichtigung der vom Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in Zusammenhang mit der Erweiterung des Flughafens Frankfurt am Main prognostizierten neuen Fluglärmschutzzonen “Tag-Schutzzone 2“.
Gemäß Lärmschutzkarte des Dialogforums Frankfurt Flughafen beträgt der äquivalente Dauerschallpegel im ungünstigsten Fall (Westbetrieb Tag) für den Ausbaufall 2020 55 dB. Bei der Planung der Fenster mit 3-fach Verglasung wurde dies berücksichtigt.
Eine genaue Ermittlung der Schalldämmung der einzelnen Fenster wird raum- und fassadenbezogen nach DIN 4109 bzw. VDI 2719 “Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ durchgeführt.
5.2.2 Luftreinhaltung:
Es werden keine luftverunreinigenden Arbeiten durchgeführt.
5.2.3 Gefahrstoffe in Bauteilen:
Gemäß Gefahrstoffkataster sind keine Schadstoffe vorhanden.
6. Natur und Artenschutz
Die Baumaßnahme ist eine reine Sanierungsmaßnahme. Es wird weder in Natur und Landschaft noch in wasserrechtliche Fragen eingegriffen. Der Artenschutz ist hiervon ebenfalls nicht betroffen.
Siehe hierzu die Stellungnahme vom Amt für Umwelt, Energie und Mobilität.
7. Einweisung der Nutzer
Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine fachgerechte Unterweisung mit dem Nutzer durchgeführt und dokumentiert.
8. Erläuterung zur Kostenberechnung
Die Kosten für das Projekt wurden aufgrund aktueller Baukosten ermittelt.
Die Kostenberechnung ist gemäß DIN 276 erstellt. Entsprechend der Beschreibung der baulichen Maßnahmen und der Positionstexte der Kostenberechnung sind die Kosten in einer ausreichenden Detailtiefe erfasst. Alle wesentlichen Leistungen und Positionen sind im Detail ermittelt.
Fördermöglichkeiten
Für das Projekt wurde eine Zuschussförderung aus dem „Bund-Länder-Programm zur Förderung der energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen – Investitionspaket; - Programmbereich II“ (RiLi Invest) bewilligt.
Förderziel des Programms ist die energetische Optimierung von Bestandgebäuden auf den Standard der EnEV 2007. Der Nachweis hierfür wird durch Berechnungen nach DIN 18599 erbracht. Die Förderung ist in zwei Stufen gegliedert, die abhängig vom geplanten energetischen Sanierungsniveau sind. Durch die vorgestellten Maßnahmen wird die Grundstufe der Förderung erreicht. Das erreichte Niveau beschreibt die Einhaltung des Neubaustandards nach EnEV 2007 im Bereich Primärenergiebedarf und spezifischen Transmissions-Wärmetransferkoeffizient.
Im Antrag wurden die Kosten für die energetische Sanierung der Wilhelmschule Turnhalle mit 810.000,00 € angegeben. Hiervon sind 547.000,00 € als förderfähige Kosten anerkannt. Auf die förderfähigen Kosten wird ein Zuschuss in Höhe von 364.000,00 € gewährt.
Der Zuschuss wird wie folgt bereit gestellt:
95.000,-- € für das Haushaltsjahr 2011
269.000,-- € für das Haushaltsjahr 2012
Die Fördermittel werden durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen auf Anforderung, entsprechend dem Baufortschritt und gegen Vorlage der notwendigen Nachweise, ausgezahlt.
9. Terminplanung und Interimslösungen
Baubeginn: Herbstferien 2011
Gesamtfertigstellung: Herbstferien 2012
Der Gesamtzuschuss muss bis zum 31.12.2012 abgerufen sein.
Die Maßnahmen werden bevorzugt in den Schulferien durchgeführt. Aber aufgrund des Umfangs und Art der Arbeiten können diese nicht nur in der nutzugsfreien Ferienzeit ausgeführt werden.
Bauablaufplanung
Nach Haushaltsplan ist die Ausführung der Arbeiten in zwei Bauabschnitte geplant. In 2011 sollen die Arbeiten an den Fenstern und die Arbeiten der Elektroinstallation abgeschlossen sein. Die restlichen Dämmarbeiten an der Außenfassade und Dachdämmarbeiten werden in 2012 abgeschlossen sein.
Interimsmaßnahmen
Interimsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Anlage
Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.