Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0048-1Ausgegeben am 11.08.2011
Eing. Dat. 11.08.2011
Stellplatzsatzung überarbeiten
Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 11.08.2011
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, die Streichung der Stellplatzablöse durch das Land Hessen und fordert den Magistrat auf, zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Anpassung der „Stellplatzsatzung vom 16.10.1997“ in diesem Sinne vorzulegen.
2. Dabei ist auch die Einschränkung der Herstellungspflicht aufzuheben.
Begründung:
Spätestens durch die Abschaffung der Stellplatzzwangsablöse im Rahmen der Reform des hessischen Baurechts ist die Stellplatzsatzung überarbeitungsbedürftig. Dort hat die Hessische Landesregierung – wie die Stadt Offenbach in einer Pressemitteilung – berichtet, die investorenfeindliche Parkplatzablöse gestrichen und damit auch den ungerechten Umstand beendet, dass für Parkplätze die gar nicht gebaut werden dürfen eine Ablösesumme fällig wird.
In diesem Zusammenhang sollte auch die in § 3 der Satzung (und Anlagen) vorgenommene Einschränkung der Möglichkeit, Parkplätze auszuweisen, abgeschafft werden. Unternehmen brauchen Parkplätze für ihre Mitarbeiter und Kunden, von denen viele aus den verschiedensten Gründen die S-Bahn nicht nutzen können. Ergebnis der Regelung ist nicht der Umstieg auf die S-Bahn, sondern vielmehr sinnloser Parkplatzsuchverkehr und ‚wildes’ Parken auf der Straße.
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