Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.07.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2003

 

 

 

Sicherheitsgefährdung durch die Nord-West-Bahn
Dringlichkeitsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FWG, FDP und PDS vom 21.05.2003, DS I (A) 502
Änderungsantrag CDU vom 22.05.2003, DS I (A) 502/1


Beschlusslage:

DS I (A) 502

Die Stv.-Versammlung beschließt auf Vorschlag von Herrn Stv. Al-Wazir (B´90/Die Grünen) mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische
    Landesregierung auf, die Gutachten zu den Sicherheitsrisiken einer Nord-West-Bahn
    durch TICONA den vom Flughafenausbau betroffenen Kommunen sofort vorzulegen.

2. Sollte sich im Gutachten herausstellen, dass beim Bau einer Nord-West-Bahn
    Sicherheitsrisiken für den Flugverkehr durch die Existenz des TICONA-Werkes oder
    für den Betrieb des TICONA-Werkes ausgehen, sind die Genehmigungsverfahren für
    diese Bahn unverzüglich zu stoppen.

3. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen den Bau einer Landebahn im
    Schwanheimer Wald aus.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 502/1

Der Änderungsantrag zu Punkt 2 der DS I (A) 502 wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der DS I (A) 502/1 nachgesehen werden.


DS I (A) 502

Abstimmung siehe Beschlusslage DS I (A) 502

1. Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische
    Landesregierung auf, die Gutachten zu den Sicherheitsrisiken einer Nord-West-Bahn
    durch TICONA den vom Flughafenausbau betroffenen Kommunen sofort vorzulegen.

2. Sollte sich im Gutachten herausstellen, dass beim Bau einer Nord-West-Bahn
    Sicherheitsrisiken für den Flugverkehr durch die Existenz des TICONA-Werkes
    ausgehen, sind die Genehmigungsverfahren für diese Bahn unverzüglich zu stoppen.


3. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen den Bau einer Landebahn im
    Schwanheimer Wald aus.


 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 23.05.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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