Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0099Ausgegeben am 29.09.2011
Eing. Dat. 15.09.2011
1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2011
Antrag Magistratsvorlage Nr. 258/11 (Dez. III, Amt 20) vom 14.09.2011
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2011 wird festgestellt und
die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 wird beschlossen,
2. Die sich aus der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 und dem
1. Nachtragshaushaltsplan 2011 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im
Investitionsprogramm 2011 (für die Jahre 2011 bis 2015) berücksichtigt.
Begründung:
Nach § 114e HGO in Verbindung mit § 97 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114e HGO i.V. mit § 8 GemHVO Doppik), ein.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2011 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält die zum Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.
Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.
Anlagen
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