Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0099Ausgegeben am 29.09.2011

Eing. Dat. 15.09.2011

 

 

 

1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2011
Antrag Magistratsvorlage Nr. 258/11 (Dez. III, Amt 20) vom 14.09.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2011 wird festgestellt und
    die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 wird beschlossen,

2. Die sich aus der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 und dem
    1. Nachtragshaushaltsplan 2011 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
    Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im
    Investitionsprogramm 2011 (für die Jahre 2011 bis 2015) berücksichtigt.


Begründung:

 

Nach § 114e HGO in Verbindung mit § 97 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114e HGO i.V. mit § 8 GemHVO Doppik), ein.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2011 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält die zum Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

 

Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

Anlagen

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