Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011
25. Stadion Vorplatz, öffentlicher Bereich
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 a) und 2) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 331/11 (Dez. I, Amt 60) vom 26.10.2011,
2011-16/DS-I(A)0097
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Umbau des Stadionvorplatzes (öffentlicher Gehwegbereich) nach der im Auftrag
der Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH Offenbach (SBB) durch die Firma Bremer
in Verbindung mit dem Landschaftsarchitekturbüro Laudage erstellten und vom
Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit 332.180,00 € einschl.
Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto 63000.94100
„Stadionvorplatz, öffentlicher Wegeteil (12.01.01)“, SK 09520000, Projekt
601120000000, Produkt 12.01.01 wie folgt bereitgestellt:
Hh.-Plan 2012: 226.270,00 €
Straßenbeiträge SFO werden unter dem neueinzurichtenden Untersachkonto
63000.35400 „Straßenbeiträge SFO Stadion Vorplatz“ SK 36600000, Produkt
12.01.01, Projekt 601120000000 in Höhe von 113.330,00 € im Haushaltsplan 2012
veranschlagt.
3. Der Beauftragung der SBB mit der treuhänderischen Abwicklung der weiteren
Planungsleistung sowie der Bauumsetzung wird zugestimmt.
4. Der Magistrat wird beauftragt, hierfür unter Beachtung des Tenorpunktes Nr. 6 mit der
SBB eine Vorfinanzierungsvereinbarung - vorbehaltlich der Einzelgenehmigung durch
das Regierungspräsidium in Darmstadt - abzuschließen.
5. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
von der SBB zu tragende Reparaturkosten: 12.650,00 €
Ablösebetrag durch die SBB: 93.260,00 €
Straßenbeiträge: 113.330,00 €
Kreditmarktmittel:
112.940,00 €
Gesamt:
332.180,00 €
Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
22.326,54 € sind in den kommenden Jahren zu veranschlagen.
6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom
17.03.1970 (GVBl. I S. 225) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 5
Abs. 1 a) und 2) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom
22.08.2002 werden für den Umbau des Stadionvorplatzes (öffentlicher
Gehwegbereich) der Gehweg in der Bieberer Straße zwischen B448 und Leonhard-
Eißnert-Park als überwiegend dem Anlieger-verkehr dienend eingestuft. Daher trägt
die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten; von den Gesamtkosten sind
275.460,00 € beitragsfähig. Abzüglich des Stadtanteils ergibt sich somit eine Umlage
in Höhe von 206.590,00 €. Die SBB leistet hierauf einen Ablösebetrag in Höhe von
93.260,00 €.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 11.11.2011
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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