Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17.07.2003
Regionalreform für das Rhein-Main-Gebiet
Antrag FDP vom 3.7.2003, DS I (A) 518
Az: 000-0002-01/0156#0215/2003
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 17.07.2003,
DS I (A) 518/1
Az: 000-0002/0156#0233/2003
Ergänzungsantrag FDP vom 17.07.2003, DS I (A) 518/1/1
Az: 000-0002-01/0156#0235/2003
Beschlusslage:
DS I (A) 518, 518/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Bemühungen des
Oberbürgermeisters, eine neue politische Struktur für das Rhein-Main-Gebiet zu
entwickeln.
2. Um den Prozess zu forcieren, wird der Magistrat gebeten,
- in den derzeit existierenden Regionalgremien dafür einzutreten, konkrete Vorschläge
für eine Neustrukturierung des Verwaltungsaufbaues des Landes zu formulieren bzw.
weiter zu entwickeln, welche mittelfristig die Abschaffung des derzeitigen
Ballungsraumgesetzes und den Aufbau einer dreistufigen Landesverwaltung,
bestehend aus Land, Regionalkreis und Kommune, vorsehen.
- in diesem Zusammenhang konkrete Vorschläge zu erarbeiten und zur Diskussion zu
stellen, welche Aufgaben künftig auf die Regionalebene übertragen werden könnten,
ohne Erhalt bzw. Ausbau der vorhandenen hohen sozial- und umweltpolitischen
Standards Offenbachs zu beeinträchtigen.
- bei der Landesregierung dafür einzutreten, die bisherige Untätigkeit in der Frage der
Schaffung einer zeitgemäßen regionalen Infrastruktur zu beenden und sich der
Aufgabe einer erforderlichen politischen Umstrukturierung des Rhein-Main-Gebietes
nicht länger zu verschließen.
- die Landesregierung aufzufordern, dem Hessischen Landtag umgehend einen neuen
Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Entwicklung der Rhein‑Main‑Region entlang ihrer
West‑Ost‑Ausdehnung von Wiesbaden bis Seligenstadt nach den spezifischen
Anforderungen der Region zulässt und regelt.
- die Bedeutung einer Regionalreform durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für alle
Bürger verständlich darzustellen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 518/1/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die DS I (A) 518/1 mit nachfolgendem Spiegelstrich zu ergänzen:
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 18.07.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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