Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 3.7.2003
Eing. Dat. 03.07.2003
Nr. 520
Dez.: II (Amt 60)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 620 mit der Bezeichnung „Offenbach - östliche Innenstadt – zwischen Mathildenplatz und Gerberstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 180/03 vom 02.07.2003, DS I (A) 520
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 23 zwischen Karlstraße, Bieberer Straße, Mathildenstraße und Gerberstraße ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist umgrenzt durch die Flurstücke
Gemarkung Offenbach, Flur 2 Nr. 816/5, 815/5 und 815/7 tw. (Mathildenplatz), Gemarkung Offenbach, Flur 23 Nr. 348/1 (Bieberer Straße), 89/1, 120-122, 367/1 (Querstraße), 184-186, 187/1, 189, 382/3 tw., 242/3, 244 und 245.
Die Umgrenzung ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.
Begründung:
Das Planungsgebiet liegt im Bereich der „städtebaulichen Rahmenplanung östliche Innenstadt", die im Rahmen des Programmes der „Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt" (HEGISS) erarbeitet und am 30.10.2002 vom Magistrat der Stadt Offenbach beschlossen wurde.
Gemäß der Prioritätenliste für städtebauliche Maßnahmen zur Umsetzung des Programmes HEGISS ist für den Planungsbereich ein Bebauungsplan aufzustellen.
Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung des Planungsrechts zur städtebaulichen Neuordnung des Blocks im Sinne der Zielsetzung und Weiterentwicklung des städtebaulichen Rahmenplanes.
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Anlage
Kartenauszug
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