Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0166Ausgegeben am 07.03.2012
Eing. Dat. 06.03.2012
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Antrag SPD, Bündnis90/Die Grünen und FW vom 06.03.2012
Die Stadtverordnetenversammlung möge die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 6.5.1954, zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 16.02.2006, in den Paragraphen 28 und 52 wie folgt ändern:
§ 28
Teilnahme an Ausschusssitzungen
(1) Der Ausländerbeirat erhält gemäß § 88 Abs. 2 HGO das Recht, zwei Mitglieder in
jeden Ausschuss zu entsenden. Dies gilt auch für nichtöffentliche
Ausschusssitzungen.
(2) Einbringern/innen selbständiger, dem Ausschuss zur Beratung überwiesener
Anträge ist Gelegenheit zu geben, im Ausschuss ihren Antrag zu begründen. Sie
haben jedoch kein Stimmrecht, es sei denn, dass sie Mitglieder des
Ausschusses sind.
(3) In den Ausschüssen ist der Seniorenrat zu hören bei allen wichtigen
Angelegenheiten, die die Senioren und Seniorinnen der Stadt Offenbach
betreffen. Er hat bei diesen Themen ein Rede- und Vorschlagsrecht.
(4) Einladungen zu allen öffentlichen Ausschusssitzungen werden dem Seniorenrat
zu seiner Unterrichtung übersandt. Die Einladungen enthalten Ort, Tag und
Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung. Steht eine für ältere Menschen
wichtige Angelegenheit auf der Tagesordnung, übersendet das zuständige
Dezernat dem Seniorenrat die Vorlage, soweit keine gesetzlichen Vorschriften
der Geheimhaltung und des Datenschutzes entgegenstehen.
§ 52
In-Kraft-Treten
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am 1.1.2013 in Kraft.
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