Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 3. Mai 2012

 

 

16. Bebauungsplan Nr. 618 C/1 - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 618 A
"Waldheim Süd, südlicher Teil" -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 110/12 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 18.04.2012,
2011-16/DS-I(A)0181


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.   Prüfung abgegebener Stellungnahmen

1.1 Die Hinweise der Unteren Denkmalschutzbehörde, das Landesamt für Denkmal-
      pflege zu beteiligen und bei archäologischen Funden die Denkmalschutzbehörde
      einzuschalten werden, wie auf Seite 2 der Anlage 3 dargestellt, beachtet.

1.2 Die Hinweise des Jugendamtes bezüglich der Errichtung einer Kindertagesein-
      richtung innerhalb des Bebauungsgebietes werden, wie auf Seite 2 der Anlage 3
      beschrieben, zur Kenntnis genommen.

1.3 Der Hinweis des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität in den Textlichen
      Festsetzungen, Abschnitt C Nr. 1.3 des Bebauungsplanes auf die Nennung der
      Haubenlerche zu verzichten wird, wie auf Seite 3 der Anlage 3 dargestellt,
      berücksichtigt. Die weiteren Hinweise zur Untersagung von Erdwärmenutzung
      aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet sowie zu einem Energie- und
      Mobilitätskonzept, werden zur Kenntnis genommen.

1.4 Die Anregung der NIO – Nahverkehr in Offenbach GmbH, die im gültigen
      Nahverkehrsplan 2008/12 empfohlenen Haltestellenpositionen für Busse der
      Linie 103 bei der Planung zu berücksichtigen wird, wie auf Seite 4 der Anlage 3
      ausgeführt, beachtet.

1.5 Der Hinweis vom ZWO – Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis
      Offenbach zur Wasserversorgung des Baugebietes wird, wie auf Seite 4 der
      Anlage 3 beschrieben, zur Kenntnis genommen.

1.6 Die Anregung der NRM – Netzdienste Rhein-Main GmbH für Gas-Union GmbH
      zur Sicherung des Schutzstreifens der Gasfernleitung und des Begleitkabels
      wird, wie auf Seite 4 und 5 der Anlage 3 beschrieben, durch eine Ergänzung der
      Hinweise unter Punkt C Nr. 1.7 des Bebauungsplanes berücksichtigt.

1.7 Die Hinweise des Regierungspräsidiums Darmstadt bezüglich der Bereiche
      Regionalplanung, Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiete,
      Kampfmittelräumdienst,
      Grundwasserschutz/Wasserversorgung, Bodenschutz Ost, Kommunales
      Abwasser sowie die Anregungen zum Immissionsschutz werden, wie auf Seite 6
      bis 9 der Anlage 3 dargestellt, beachtet.

1.8 Der Hinweis der Deutschen Telekom Technik GmbH, dass die vorgesehenen
      Änderungen des Bebauungsplanes keine Auswirkungen auf die im Plangebiet
      befindlichen Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG haben,
      wird wie auf Seite 9 der Anlage 3 ausgeführt, zur Kenntnis genommen.

1.9 Es wird zur Kenntnis genommen, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine
      Stellungnahmen eingegangen sind.

2.   Beschluss über den Plan als Satzung
      Der Bebauungsplan Nr. 618 C/1 für das Gebiet zwischen der Straße An den
      Linden, der Kastanienstraße, nördlich des Ginsterweges und der Grünfläche „Im
      Grünen Grund“ (Anlage 1 in der Fassung vom 04.04.2012) wird gemäß
      § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

3.   Begründung
      Die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) vom 04.04.2012 wird dem
      Bebauungsplan beigefügt.

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.05.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

 

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