Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0207Ausgegeben am 08.06.2012
Eing. Dat. 08.06.2012
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 hat zwar das Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr bestätigt und die Konzentration der Flugbewegungen in den Nachtrandstunden kurz vor 23 Uhr sowie kurz nach 5 Uhr eingeschränkt. In Bezug auf die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung Offenbachs durch den Fluglärm hat das Urteil aus Leipzig allerdings keinen Erfolg gebracht. Immer noch fallen etwa 80% des Offenbacher Stadtgebiets in die Tagschutzzone II nach Fluglärmschutzgesetz – mit Bauverboten für öffentliche Einrichtungen wie z.B. Schulen, Kitas und Altenheime. Diese Beschränkung der vom Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung kann die Stadt Offenbach nicht hinnehmen. Der Verweis auf eine mögliche weitere Entwicklung der Stadt Offenbach durch die Erteilung von Ausnahmeregelungen ignoriert die dadurch entstehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Menschen. Darin sehen wir das aus der Würde des Menschen abgeleitete Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Daher wird der Magistrat aufgefordert, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.
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