Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 3.7.2003
Eing. Dat. 03.07.2003
Nr. 526
Dez.:I Klinikum Offenbach
Nachtragswirtschaftsplan 2003 des Klinikums Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 193/03 vom 02.07.2003, DS I (A) 526
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2003
zurrechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden
dürfen, wird von 23.008.134 EUR auf 26 Mio. EUR festgesetzt.
2. Die Abwicklung des Nachtragswirtschaftsplanes 2003 des Klinikums
Offenbach erfolgt entsprechend § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung vom
1.April 1981, in der Fassung vom 20. November 1991 (Gesetz-
und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil l - 9. Dezember 1991 -
354 ff) in Verbindung mit den §§ 14 und 15 der Betriebssatzung für
des Klinikums Offenbach vom 19.12.2001 in der jeweils gültigen
Fassung.
3. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2003 im
Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, bleibt
unverändert, wie in der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002
beschlossen, bei 7.387.000,--€.
4. Der Verlust aus dem Erfolgsplan des Nachtragswirtschaftsplanes 2003 ist
auf neue Rechnung des Klinikums Offenbach vorzutragen.
5. Die im Wirtschaftsplan und in der Stellenübersicht ausgewiesene Stelle für
den Leitenden Arzt (Chefarzt) der Chirurgischen Klinik III als Stelle der
Vergütungsgruppe BAT- I wird in eine Stelle mit Sondervertrag umgewandelt.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Neufassung vom 9. Juni 1989 (Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen l, Seite 154 ff), der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Klinikums Offenbach, § 14 Abs. 1, muss im Rahmen eines Nachtragswirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2003 der Höchstbetrag der Kassenkredite von 23.008.134 EUR auf 26 Mio. EUR neu festgelegt werden.
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung hatten bereits im Jahre
2002 die Erhöhung der Kassenkredite auf 37 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2002
dauerhaft beschlossen.
Die optimistische Annahme, den Kassenkreditrahmen von 37 Mio. EUR in diesem Jahr auf rund 23 Mio. EUR zu verringern, ist aus heutiger Sicht nicht ganz haltbar. Das Klinikum wird voraussichtlich in den Monaten Juli und August einen geringfügigen Mehrbedarf an kurzfristigen Kassenkrediten beanspruchen.
In der Stellenübersicht ist die Stelle des Leitenden Arztes der Chirurgischen Klinik III als Stelle der Vergütungsgruppe BAT-I vorgesehen. Mit dem ursprünglich zugrundegelegten Gehalt hätte Herr Prof. Dr. Menke nicht für das Klinikum Offenbach gewonnen werden können. Da Herr Prof. Dr. Menke jedoch der überragende Bewerber für die zu besetzende Stelle ist, muss die Stelle in eine Stelle mit Sondervertrag umgewandelt werden.
Die Betriebskommission des Klinikums Offenbach hat bereits in ihrer Sitzung am 18.06.2003 der Erhöhung der Kassenkredite und der Umwandlung der BAT-l-Stelle in eine Stelle mit Sondervertrag einstimmig zugestimmt
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.