Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.11.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juni 2012

 

 

27. Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung durch den Fluglärm - Einreichung einer Verfassungsbeschwerde
Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FW vom 05.04.2012, 2011-16/DS-I(A)0207
Änderungsantrag CDU vom20.06.2012, 2011-16/DS-I(A)0207/1
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 19.06.2012,
2011-16/DS-I(A)0207/2


Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0207 und 2011-16/DS-I(A)0207/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung durch den Fluglärm einzureichen.

Der Magistrat wird ferner beauftragt,

sich bei der Landesregierung und in allen Gremien mit allen politischen und ggf. auch rechtlichen Mitteln dafür einzusetzen, dass Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen in der Zeit von 23:00 bis 05:00 Uhr nur in akuten Ausnahmesituationen erteilt werden und deren Zahl deutlich reduziert wird. Das gleiche gilt für Ausnahmegenehmigungen für Landungen in der fraglichen Zeit.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0207/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

Der Magistrat wird ferner beauftragt,

sich bei der Landesregierung und in allen Gremien mit allen politischen und ggf. auch rechtlichen Mitteln dafür einzusetzen, dass Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen in der Zeit von 23:00 bis 05:00 Uhr nur in akuten Ausnahmesituationen erteilt werden und deren Zahl deutlich reduziert wird. Das gleiche gilt für Ausnahmegenehmigungen für Landungen in der fraglichen Zeit.


2011-16/DS-I(A)0207/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird beauftragt, die Zulässigkeit und gegebenenfalls die Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung durch den Fluglärm unabhängig und fachkundig prüfen und eine Empfehlung erarbeiten zu lassen.



2011-16/DS-I(A)0207
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung durch den Fluglärm einzureichen.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.06.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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