Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.07.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0231Ausgegeben am 20.08.2012

Eing. Dat. 20.08.2012

 

 

 

 

Trinkwasserversorgung – EU-Richtlinie zur Konzessionsabgabe Dringlichkeitsantrag Stv. Strüb (SPD) vom 15.8.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Trinkwasserversorgung gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge und damit in öffentliche Hand.

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, mit dem ZWO einen langfristigen – mindestens 30 Jahre - Vertrag abzuschließen, um die Wasserversorgung in kommunaler Hand zu sichern.


Begründung

 

Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer 1.

 

Viele Kommunen sind bestrebt, effiziente, kundenorientierte und wettbewerbsfähige kommunale Unternehmen zu betreiben.

 

Eine qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung ist im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge unverzichtbar. Durch die Städte und ihre Stadtwerke/Energieunternehmen ist bislang sichergestellt, dass dieser öffentliche Belang im Interesse der Bevölkerung einen höheren Stellenwert hat als Profitinteressen der privaten Wasserwirtschaft. Das soll auch so bleiben.

 

Am 20. Dezember 2011 hat die Europäische Kommission in Brüssel ein Vergaberechtspaket vorgestellt. Teil dieses Paketes ist ein Richtlinienentwurf über die Konzessionsvergabe. Diese Richtlinie soll angeblich mehr Rechtssicherheit schaffen, kleinen Unternehmen mit weniger Bürokratie den Zugang zu Konzessionen erleichtern und den Binnenmarkt voranbringen. Gerade die vorgesehene Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen wird aber zu einem großen bürokratischen Mehraufwand für die Kommunen führen, der die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden gefährdet.

 

Die vorgeschlagene EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe würde den Kommunen bestimmte Laufzeiten und Regeln im Vergabeverfahren aufzwingen. Eine europaweite Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen würde die Arbeitszeit vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen in Beschlag nehmen. Eine umfangreiche Rechtsberatung wäre erforderlich, da unterlegene Bewerber vor den Vergabekammern klagen könnten.

 

Außerdem ist zu befürchten, dass finanzstarke Investoren oder Unternehmen aus ganz Europa die dann ausschreibungspflichtigen Konzessionen übernehmen oder die kommunalen Wasserversorger vor Ort die Konzession verlieren. Das wäre das Ende von einst qualitätsorientierten, bürger- und kundennahen Unternehmen vor Ort.

 

Diese Auswirkungen müssen durch ein entschlossenes Handeln auf allen Ebenen – in den Gemeinden und Städten, im Land, im Bund und im Europäischen Parlament – verhindert werden. Europa braucht nicht mehr, sondern weniger Bürokratie!

 

Die Versorgung der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger mit gutem und qualitativem Trinkwasser ist durch den Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach mehr als nur gesichert, sondern ist auch gemessen an einem hervorragenden technischen Standard, bestens aufgestellt. Hohe Trinkwasserqualität bei einem Kubikmeter Preis von derzeit 0.46 € gleich 1000 Liter Trinkwasser, ist der ZWO führend in der Branche.

 

Nachrichtlich:

Mit Schreiben vom 22. August 2012 hat der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.