Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.08.2003
Eing. Dat. 28.08.2003
Nr. 540
Dez.:II (Amt 60)
Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS)
Neubau einer Kindertagesstätte Mathildenschule (Nebengebäude),
Mathildenstraße 3, 63065 Offenbach a.M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 251/03 vom 27.08.2003, DS I (A) 540
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem Neubau einer Kindertagesstätte Mathildenschule (Nebengebäude),
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und zunächst wie folgt bereitgestellt:
Hh.-Stelle 46400.94000 „Umsetzung Kindestagesstättenentwicklungsplan"
Hh.-Plan 2003: 1.075.000,-€
Hh.-Stelle 61500.94050
„Umsetzung HEGISS"
Hh.-Plan 2003: 660.000,- €
Hh.-Plan 2004: 415.000.-€
3. Die bereitgestellten Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2003 bzw. Hh.-Plan 2004
Die Umsetzung erfolgt durch entsprechende Reduzierung der unter Ziffer 2 genannten
4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Landeszuschüsse HEGISS: ca. 1.075.000,-€
In Umsetzung dieses Stv.-Beschlusses wird vorgeschlagen, auf dem Grundstück Mathildenstraße 3 (Nebengebäude Mathildenschule) eine neue Kindertagesstätte mit ca. 140 Plätzen zu errichten.
Bereits im Grundsatzbeschluss des Magistrats zur städtebaulichen Rahmenplanung östliche Innenstadt im Rahmen der „Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS)" ist die Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich Mathildenschule vorgesehen. Dieser Standort trägt dem überproportional gestiegenen (und weiter wachsenden) Bedarf an Kita-Plätzen in der östlichen Innenstadt Rechnung.
Unter pädagogischen Gesichtspunkten bietet die räumliche Verbindung zur Mathildenschule die große Chance, durch einen aufeinander abgestimmten Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ein „Bildungszentrum" für Kinder ab 3 Jahre bis zum Realschulabschluss zu entwickeln. Auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der PISA-Studie sowie unter Berücksichtigung der besonderen Sozialstruktur in der östlichen Innenstadt kommt einem „Bildungszentrum", das Kinder und ihre Familien bereits mit dem Eintritt ins Kindergartenalter erreicht, eine besondere Bedeutung zu.
Konkret sieht die vorliegende Planung auf dem nordöstlichen Bereich des Grundstücks Mathildenstraße 3 die Errichtung eines dreigeschossigen, nicht unterkellerten, Neubaus vor. Über das Treppenhaus des Neubaus erfolgt im 1. OG eine direkte Anbindung an das vorhandene Nebengebäude der Mathildenschule. Mit dem Schulamt ist die Abtretung eines Klassenraumes zur Unterbringung einer Kita-Gruppe vereinbart. Der direkte Übergang Schule / Kita ermöglicht darüber hinaus eine wechselseitige und flexible Nutzung der Räumlichkeiten je nach Bedarf beider Einrichtungen.
Unter Einbeziehung des bisherigen Klassenraumes entstehen mit dem Neubau Kapazitäten für 4 Gruppen mit je 25 Kindern und 2 weitere Gruppen mit jeweils 20 Kindern.
Die bauliche Planung sieht für den Neubau große Holzfenster mit außenliegendem Sonnenschutz zum Innenhof hin vor. Die Außenfassade zur stark befahrenen Mathildenstraße bleibt hingegen weitgehend geschlossen. Das Gebäude erhält ein flachgeneigtes Satteldach. Der Neubau nimmt weitestgehend die Gebäudekante der Nachbarbebauung auf und stellt somit die Straßenflucht wieder her.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.