Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.08.2003
Eing. Dat. 28.08.2003
Nr. 542
Dez.:II (Amt 60)
Erschließung des Baugebietes „Bieber Nord"
hier: Abschluss eines Maßnahmeträger-Vertrages mit der EEG
Antrag Magistratsvorlage Nr. 256/03 vom 27.08.2003, DS I (A) 542
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Dem Abschluss eines Maßnahmeträger-Vertrages für das Baugebiet „Bieber Nord" mit der Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft mbH Offenbach am Main (EEG), Luisenstraße 3, 63067 Offenbach am Main, wird zugestimmt.
Damit ist der Zeitpunkt gekommen, die Umsetzung der Erschließung an die EEG zu übertragen. Hierzu ist es erforderlich, mit der EEG einen Maßnahmeträger-Vertrag abzuschließen, mit dem der Gesellschaft als Maßnahmenträger für die Grund-stückseigentümer in einem städtebaulichen Vertrag die Aufgaben der Erschließung übertragen werden.
Die EEG schließt zivilrechtliche Verträge mit den Eigentümern, in denen sich die EEG verpflichtet, die Erschließung entsprechend der mit der Stadt getroffenen Vereinbarung durchzuführen; die Grundstückseigentümer verpflichten sich, die hierfür entstehenden Verfahrens- und Herstellungskosten in Form von Ablösebeträgen zu übernehmen.
Der Maßnahmeträgervertrag liegt im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.
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