Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.07.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2003

 

 

 

3a.      Straßenreinigungsgebührensatzung
Antrag CDU vom 10.09.2003, DS I (A) 545
Az: 000-0002-01/0187#0261/2003

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit ab:

 

Binnen 3 Monaten wird eine Bürgerversammlung gemäß § 8a HGO einberufen, welche das Thema Straßenreinigungsgebühren hat.

 

Zumindest bis zu diesem Zeitpunkt wird der Vollzug von Gebührenbescheiden gemäß § 7 der Straßenreinigungsgebührensatzung ausgesetzt.

 


(Die Beschlusslage des ebenfalls unter TOP 3 a behandelten Dringlichkeitsantrages DS I (A) 544 ist hier nicht abgedruckt.)

 

Offenbach a.M., den 12.09.2003

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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