Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.07.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2003
3a. Straßenreinigungsgebührensatzung
Antrag CDU vom 10.09.2003, DS I (A) 545
Az: 000-0002-01/0187#0261/2003
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit ab:
Binnen 3 Monaten wird eine Bürgerversammlung gemäß § 8a HGO einberufen, welche das Thema Straßenreinigungsgebühren hat.
Zumindest bis zu diesem Zeitpunkt wird der Vollzug von Gebührenbescheiden gemäß § 7 der Straßenreinigungsgebührensatzung ausgesetzt.
Offenbach a.M., den 12.09.2003
Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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