Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.07.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.09.2003
Eing. Dat. 25.09.2003
Nr. 557
Festschreibung des Kuhmühlgrabens als Naturschutzgebiet
Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 24.09.2003, DS I (A) 557
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, anhand vorliegender und gegebenenfalls zu erhebender Daten eine Beurteilung der vorhandenen und potenziellen Schutzwürdigkeit des Kuhmühlgrabens im Bereich des ehemaligen Mainlaufs vorzunehmen.
Die Beurteilung soll die Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet prüfen und einen Maßnahmen-, Kosten- und Zeitplan dazu enthalten.
Im Falle einer positiven Beurteilung kann diese Maßnahme dann eingeleitet und ein entsprechender Antrag beim Regierungspräsidenten in Darmstadt eingereicht werden.
Mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet geht die Verantwortung für die Pflege und Entwicklung des Gebietes an den RP über.
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