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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.10.2003

Eing. Dat. 12.09.2003

 

Nr. 561

 

Dez.:I (Amt 20)

 

 

Nachtragshaushaltssatzung 2003 und Nachtragshaushaltsplan 2003
Antrag Magistratsvorlage Nr. 263/03 vom 10.09.2003, DS I (A) 561

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2003 wird festgestellt und die
    beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2003 wird beschlossen,

b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2003 und dem Nachtragshaushaltsplan
    2003 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitionsprogramm werden in
    der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2003 (für die Jahre 2002 bis 2006)
    berücksichtigt.

Begründung:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2003 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält gem. § 33 GemHVO die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

Die Veränderungen des Gesamtplanes, der Unterabschnitte usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

Anlage: Entwurf Nachtragshaushaltssatzung mit

             Nachtragshaushaltsplan 2003

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