Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 – 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A)Ausgegeben am 27.05.02

Nr. 303

Vorlage des Magistrats Nr. 161/02 vom 22.05.2002 (Eing. Dat. 23.05.02!

Dez.:I (Amt 10)

Schiedsamt der Stadt Offenbach a.M.

Die Stadtverordnetenversammlung wolle

gemäß § 4 des Hess. Schiedsamtsgesetzes eine Schiedsperson

sowie

einen Stellvertreter / eine Stellvertreterin auf die Dauer von 5 Jahren

wählen.

Begründung:

Die Wahlzeit der bisherigen Schiedspersonen läuft zum 10.06.2002 aus.

Gemäß § 4 Abs. 3 HSchAG wurde die bevorstehende Wahl der Schiedspersonen durch amtliche Bekanntmachung vom 08.02.2002 bekanntgemacht und darauf hin-ewiesen, daß sich Personen, die an der Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert sind, beim Magistrat der Stadt Offenbach a.M. bewerben können. Eine Ausfertigung der amtlichen Bekanntmachung, der auch zu entnehmen ist, wer das Amt nicht bekleiden kann und auch nicht berufen werden soll, ist in der Anlage beigefügt.

Neben der amtierenden Schiedsperson

Herr Werner Frei

geb. 11.02.1943

wh. Schloßgrabenstr. 17, 63075 Offenbach a.M.,

Amtsrat beim Magistrat der Stadt Offenbach a.M.

und der stellvertretenden Schiedsperson

Herr Karl-Heinz Halle

geb. 28.02.1940

wh. Hermannstr. 33 A, 63069 Offenbach a.M.,

Magistratsrat beim Magistrat der Stadt Offenbach a.M.,

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die sich beide wieder für die bisher bekleideten Ämter beworben haben, gingen folgende weitere Bewerbungen beim Magistrat der Stadt Offenbach a.M. - Haupt­amt - ein:

Herr Harjono Karmino

geb. 29.07.1963

wh: Liebigstr. 24, 63069 Offenbach a.M.

Diplom-Verwaltungswirt (Beamter), Berater der BfA, Frankfurt a.M.

und

Frau Astrid Ost

geb. 27.11.1949

wh: Marienstr. 72, 63069 Offenbach a.M.

Diplom-Psychologin, Berufsschullehrerin an der Theodor-Heuss-Schule.

Im Falle einer Wiederwahl der Herren Frei und Halle liegen die erforderlichen Unbedenklichkeitserklärungen bzw. Stellungnahmen der Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie des Präsidenten des Amtsgerichts Offenbach a.M., gem. Ziff. 4.2 der Verwaltungsvorschrift zum Hess. -----Schiedsamtsgesetz vor.

Bei der Wahl der Schiedspersonen ist die Stadtverordnetenversammlung an die eingegangenen Bewerbungen nicht gebunden.

Die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson ist in getrennten Wahlgängen durchzuführen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten
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Anlage


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Amtliche Bekanntmachung

Wahl der Schiedsperson sowie Stellvertreter/in

Die fünfjährige Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes sowie seines Stellvertreters endet mit Wirkung zum 10.06.2002. Derzeit wird die Neuwahl durch die Stadtverordnetenversamm­lung vorbereitet.

Personen, die an der Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert und nach ihrer Persönlichkeit
und ihren F
ähigkeiten für das Amt geeignet sind, können sich bis 02.04.2002 beim Magistrat der
Stadt Offenbach a.M., Hauptamt, 63061 Offenbach, in schriftlicher Form zur Wahl stellen.

Das Amt als Schiedsperson kann nicht bekleiden,

1.  wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.  eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

4.  wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.  wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivoll­zugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

             1.  bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das Lebensjahr
                      vollendet haben wird;

2.   nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;

3.  durch sonstige, nicht unter erstgenannte Position 2. fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Bei der Bewerbung um das Amt der Schiedsperson sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf und derzeitige Tätigkeit anzugeben.

Offenbach a.M., den 08.02.2002

Der Magistrat der Stadt Offenbach a.M.

- Dezernat l -

Grandke Oberbürgermeister