Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2002

 

 

 

Drucksachen I (B) 47

(siehe Anlagen)

 

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie beantragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden beglaubigten Beschlußauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a.M., den 25.10.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung:

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