Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.08.22

Eing. Dat. 15.08.2002

Nr. 367/1

 

 

A 661 – Verkehrszählung durch das Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen
Änd.Antrag der Stv.-Fraktion CDU vom 15.08.2002, DS I (A) 367/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Punkt 3 des Ursprungsantrages erhält folgenden Wortlaut:

3.         neben der Einführung eines Tempolimits auf der A 661 zwischen 22.00 Uhr und
           6.00 Uhr vor allem passive Schallschutzmaßnahmen in die Wege zu leiten.


Begründung:

 

Die Forderung des Ursprungsantrages nach Wiedereinführung des Tempolimits auf der A 661 ist zu weitgehend. Die A 661 ist eine zentrale Verkehrsader des Rhein-Main-Gebietes, für die aus verkehrstechnischer Sicht keine Notwendigkeit für eine Tempobeschränkung besteht. Demgegenüber steht jedoch das hohe Bedürfnis der Anwohner. Dieses Ruhebedürfnis ist besonders stark in den Nachtstunden vorhanden, so dass eine Tempobeschränkung in den Nachtstunden von 22.00 bis 6.00 Uhr ausreichend ist.

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