Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.08.22
Eing. Dat. 15.08.2002
Nr. 367/1
Die Forderung des Ursprungsantrages nach Wiedereinführung des Tempolimits auf der A 661 ist zu weitgehend. Die A 661 ist eine zentrale Verkehrsader des Rhein-Main-Gebietes, für die aus verkehrstechnischer Sicht keine Notwendigkeit für eine Tempobeschränkung besteht. Demgegenüber steht jedoch das hohe Bedürfnis der Anwohner. Dieses Ruhebedürfnis ist besonders stark in den Nachtstunden vorhanden, so dass eine Tempobeschränkung in den Nachtstunden von 22.00 bis 6.00 Uhr ausreichend ist.
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