Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 15.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.09.2002
Eing. Dat. 04.09.2002
Nr. 379
Antrag der Stv.-Fraktion CDU vom 04.09.2002, DS I (A) 379
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
3. Vorhandene Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes bzw. der Privaten Wachdienste werden verstärkt zur Überwachung der Einhaltung der Abfallsatzung bzw. der Gefahrenabwehrverordnung in diesem Sinne eingesetzt. Die Möglichkeiten der Wegnahme von Tatmitteln (z.B. Behälter für Getränke, Taubenfutter, usw.) ist verstärkt zu nutzen.
Begründung:
Zu Beginn des Jahres 2002 hat die CDU-Fraktion bereits einen ähnlich lautenden Antrag mit gleicher Zielrichtung gestellt. Dieser fand nicht die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung, vielmehr wurde ein reiner Prüf- und Berichtsantrag beschlossen, welcher die Mängel bei den rechtlichen Vorschriften zur Sauberhaltung unserer Stadt aufzeigen sollte, der Bericht hat diese tatsächlich aufgezeigt. Auch musste der Magistrat unter anderem einräumen, dass die bisher gültigen Ortssatzungen keine ausreichende Handhabe darstellten, „Müllsünder“ tatsächlich und rechtlich gesichert zu verfolgen. Weiter musste der Magistrat zwischenzeitlich auf eine Anfrage eines CDU-Stadtverordneten dokumentieren, dass von den in 2001 eingeleiteten Bußgeldverfahren die „Einstellungsquote“ fast 100 % beträgt.
Die antragstellende Fraktion wurde daher in ihrer Auffassung bestätigt, dass die bisherige Praxis zu tolerant ist, die tatsächliche Durchsetzung von Bußgeldern für Müllsünder nur eine Randerscheinung darstellt. Toleranz und Ermessen müssen ein Ende haben, konkrete Vorgaben sind erforderlich.
Aber auch die Überwachung, die Beweisbarkeit und die Verhängung von Bußgeldern sind dringend modifizierungsbedürftig.
Tatsache ist nach wie vor, dass sich die Tätigkeiten des Ordnungs- und Aufsichtspersonals im wesentlichen auf das Aufschreiben von Parksündern beschränkt. Da das Personal aber zumeist paarweise auf Streife geht, könnte auch die Frage der Beweisbarkeit und der Beweisführung im konkreten Falle gut zu beantworten sein.
Die eingehende und regelmäßige Information der Bürgerinnen und Bürger über die Strafbewehrung von Umweltvergehen ist gleichfalls zwingend notwendig; ein Beispiel hiefür zeigen die „Roten Karten“ in Frankfurt auf - ´Müll macht schlechte Laune`. Diese Information sollte auch, im Hinblick auf den hohen Anteil ausländischer Bürgerinnen und Bürger in der Stadt, in mehreren Sprachen und regelmäßig erfolgen.
Presseveröffentlichungen zufolge steht auch die Fortführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der „Müllstreife“ für die nächsten Jahre noch nicht fest, da sowohl die Kassen der Stadt leer sind als auch die ABM-Fördermittel durch den Bund immer weiter verringert werden.
Diesen Veröffentlichungen ist zu folgern, dass diese ABM-Stellen nur noch bis September 2003 gesichert seien, sollten sie danach wegfallen, wäre das, nicht nur nach Ansicht der antragstellenden Fraktion, für die Sauberkeit in der Innenstadt ein herber Rückschlag.
Nachbarstädte, insbesondere Frankfurt und Hanau sowie zahlreiche Kommunen im Kreis Offenbach, haben daher zur Sauberhaltung ihrer Städte Initiativen ergriffen, auch wurden dort konkrete Bußgeldkataloge beschlossen. Die parlamentarische Mehrheit in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung und die politisch Verantwortlichen im Magistrat haben diese Maßnahmen bisher immer herunter geredet, zwischenzeitlich ist es aber unstreitig, dass dort erste Erfolge festzustellen sind. Auch entsprechende Einnahmen durch Bußgelder konnten verbucht werden.
Die antragstellende Fraktion verlangt daher konkrete Beschlüsse und deren Umsetzung. Mit verzögerlichen „Prüf- und Berichtsbeschlüssen“ kann der immer mehr anfallenden Verschmutzung unserer Stadt nicht Einhalt geboten werden.
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