Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 10.10.2002

Eing. Dat. 10.10.2002

Nr. 402

 

 

 

Höchste Priorität für eine Gemeindefinanzreform

Antrag der Stv. –Fraktion FDP vom 10.10.2002, DS I (A) 402

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Offenbach begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Finanzierung der Kommunen neu zu regeln. Sie appelliert an die Bundesregierung und alle beteiligten Entscheidungsträger, die Gemeindefinanzreform mit höchster Priorität voranzutreiben und eine Neuordnung spätestens 2004 in Kraft zu setzen.

 

Die Stadt Offenbach fordert als Grundsätze für eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung:

 

1.    Die Einnahmequellen der Kommunen sollen zuverlässiger und weniger kon­junkturanfällig sein;

 

2.    Die neuen Einnahmequellen sollen insgesamt eine Finanzierung der den Kommunen zugewiesenen Aufgaben sicherstellen;

 

3.    Auch zukünftig sollen die Kommunen über ein eigenes Hebesatzrecht Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung besitzen.

 

Begründung:

 

Die finanzielle Situation der Kommunen ist dramatisch. Hauptsächlich dafür verantwortlich ist der Einbruch bei der Gewerbesteuer. In Offenbach sind die Einnahmen aus dieser Quelle völlig verschwunden. Eine solch drastische Auswirkung der Wirtschaftsflaute ist zwar ungewöhnlich, doch haben fast alle Kommunen einen erheblichen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen zu verkraften.

 

Die Gemeindefinanzierung - vor allem die starke Abhängigkeit der Kommunen von der Gewerbesteuer - steht seit langem in der Kritik. Schon immer ist diese Steuer extrem konjunkturanfällig. Diese Anfälligkeit hat sich durch zusätzliche Faktoren jetzt noch verschärft. Eine Steuer, die im Extremfall auf Null sinkt, ist als Haupteinnahme der Kommunen ungeeignet.                   

 

Die antragstellende Fraktion fordert deshalb seit mehr als 20 Jahren auf allen politischen Ebenen eine umfassende Gemeindefinanzreform und die Abschaffung der Gewerbesteuer. Aber auch all jene, die bisher an der Gewerbesteuer festhielten oder noch festhalten, sehen jetzt die Notwendigkeit einer völligen Neuordnung.

 

Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich eine Kommission eingerichtet, die Reformvorschläge erarbeiten soll. Aber eine Kommission ist noch keine Garantie dafür, dass die Reform auch wirklich kommt. Sobald sich die Konjunktur erholt, die Einnahmen aus Gewerbesteuer wieder sprudeln und der finanzielle Druck auf die Kommunen nachläßt, kann auch der Eifer wieder nachlassen. Es wird dann verdrängt, daß jedem Aufschwung früher oder später auch wieder ein Abschwung folgt. Die nächste Finanzkrise der Kommunen ist vorprogrammiert, wenn es bei der gegenwärtigen Gemeindefinanzierung bleibt.

 

Deshalb empfiehlt es sich, den Druck auf die Entscheidungsträger zu erhöhen. Die Gemeindefinanzreform muß zu einer der dringlichsten und wichtigsten Reformvorhaben in der Republik werden. Anzustreben ist, dass eine Neuordnung im Jahre 2004 in Kraft tritt.

 

Sicher gibt es unterschiedliche Modelle. Auf jeden Fall sollten neue Einnahme­formen einen angemessenen Ersatz darstellen und weniger konjunkturanfällig sein. Außerdem sollten Einflußmöglichkeiten der Kommunen über ein Hebesatzrecht eingeräumt werden. Die antragstellende Fraktion favorisiert eine Abschaffung der Gewerbesteuer und als Ersatz einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer sowie einen eigenen Anteil an der Körperschaftssteuer. Für die beiden letztgenannten Steuerarten sollte es ein eigenes Hebesatzrecht der Kommunen geben.

 

Weil es unterschiedliche Modelle gibt und zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden Vermittlungsprozesse notwendig sein werden, muß dass Thema mit höchster Priorität behandelt werden. Darauf sollten alle Kommunen drängen.