Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 12.12.2002

Eing. Dat. 12.12.2002

Nr. 430/1/1

 

Kindertagesstättenentwicklungsplan

Änderungsantrag zu DS I (A) 430/1 SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 12.12.2002,
DS I (A) 430/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.            Der Antrag wird in den Punkten 1, 2, 3a – d, 4, 5, 6 und 7 angenommen.

2.            Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept mit Zeit- und Finanzierungsplan zur Umsetzung der im Ursprungsantrag unter Ziffer 3 e – j aufgeführten Verbesserungen im qualitativen Bereich zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Dieses Konzept muss Aussagen über den Realisierungszeitraum der gewünschten Maßnahmen enthalten.

3.            Der Magistrat wird beauftragt, beginnend mit dem Jahr 2003, in der Stadt Offenbach bis zu 285 neue Kita-Plätze für Kinder mit Rechtsanspruch zu schaffen. Dafür werden im Unterabschnitt 46400 des Vermögenshaushaltes Mittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro eingestellt. Die Schaffung der 285 Plätze geschieht durch folgende Maßnahmen:

 

a.    Planung und Neubau einer Kindertagesstätte im Bereich der Innenstadt mit 125 Plätzen (5 Gruppen),

b.    Einstellung der notwendigen Mittel zur Kofinanzierung der Investitionen des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes zur Schaffung von 60 zusätzlichen Plätzen in der Kinderbetreuungseinrichtung der Luthergemeinde,

c.    ca. 100 Plätze durch An- und Umbau bestehender Einrichtungen.

 

4.            Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 1,8 Mio. Euro.

5.            Die notwendigen Haushaltsmittel für die Betriebskostenzuschüsse sind im Verwaltungshaushalt in den Unterabschnitten 45410 und 46420 in einem ggf. aufzustellenden Nachtragshaushalt 2003 oder im Haushalt 2004 einzustellen.

6.            Der Kindertagesstättenentwicklungsplan ist fortzuschreiben.

7.            Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass die Bundesregierung 1,4 Mrd. Euro pro Jahr für die Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren bereitstellt.

8.            Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, eine zuverlässige Investitions- und Betriebskostenbezuschussung über das jetzige Maß hinaus zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Begründung:

 

Die Antrag stellenden Fraktionen betrachten den vorgelegten Kindertagesstättenentwicklungsplan als eine gute Grundlage für den mittel- und langfristigen Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen in Offenbach.

 

Ziel muss es sein, zunächst dafür Sorge zu tragen, dass alle Kinder mit einem Rechtsanspruch einen Platz erhalten. Aus diesem Grund sollen mit den im Tenor unter 3. genannten Sofortmaßnahmen bis zu 285 Plätze geschaffen werden. Ein weiterer Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren (Krabbelstuben) sowie für Kinder über 6 Jahren (Hort) ist nur bei einer Verbesserung der Haushaltslage der Stadt und einer Erhöhung der Landes- und Bundeszuschüsse für die Kinderbetreuung möglich.

 

Anschließend an quantitative Verbesserungen sind Maßnahmen zur Verbesserung im qualitativen Bereich zu realisieren, wie es der Ursprungsantrag in seinen Punkten 3 e – j vorsieht. Da die Ressourcen der Stadt Offenbach vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage nicht ausreichen, um sowohl quantitative als auch qualitative Verbesserungen gleichzeitig vornehmen zu können, möchten die Antrag stellenden Fraktionen für den qualitativen Bereich ein Konzept mit Zeit- und Finanzierungsplan erarbeitet wissen, das dann als Grundlage für die in diesem Bereich angestrebten Verbesserungen dient.

 

Als Sofortmaßnahmen wird in 2003 mit den unter 3. genannten Vorhaben begonnen.

 

ad a):

Die Stadt Offenbach baut eine neue Kindertagesstätte im Bereich der Innenstadt. Als Gelände sollten hierbei städtische Grundstücke bevorzugt werden, da hierbei keine Kosten für den Grundstückserwerb anfallen. Sollte die Planung zu dem Schluss kommen, dass sich kostengünstig auch mehr als 125 Plätze realisieren lassen, sollte diese Gelegenheit genutzt werden.

 

ad b):

Für die Schaffung von zusätzlichen 60 Plätzen in der evangelischen Luthergemeinde benötigt der Evangelische Kirchengemeindeverband einen Investitionskostenzuschuss der Stadt Offenbach. Hier ergibt sich ebenfalls die Gelegenheit, kostengünstig weitere Kita-Plätze zu schaffen.

 

 

ad c):

In Kapitel VIII des Kindertagesstättenentwicklungsplans sind entsprechend der notwendigen Priorisierung nach Angebotsdefiziten und unter Berücksichtigung kurzfristiger Realisierungschancen verschiedene Ausbaumaßnahmen aufgeführt, mit denen bis zu 100 Plätze geschaffen werden könnten. Hierfür sind die unter 3. genannten Mittel ebenfalls einzusetzen und die bereits erfolgten Vorarbeiten zu berücksichtigen.

 

Durch die Fortschreibung des Kindertagesstättenentwicklungsplans soll sichergestellt werden, dass die zukünftige Entwicklung des Bedarfs an Betreuungsangeboten für Kinder frühzeitig erkannt werden kann und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.