Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.11.2002

Eing. Dat. 14.11.2002

Nr. 416

 

Dez.:I (Klinikum Offenbach)

 

 

Prüfung des Jahresabschlusses 2002 des Klinikums Offenbach
hier: Bestellung des Abschlussprüfers
Antrag Magistrasvorlage Nr. 341/02 vom 13.11.2002, DS I (A) 416

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Als Prüfer des Jahresabschlusses 2002 für das Klinikum Offenbach wird Deloitte
    & Touche,
68161 Mannheim, Q5, 22, bestellt.

Begründung:

Gemäß § 3 Nr. 12 der Verordnung über den Betrieb kommunaler Krankenhäuser (Krankenhausbe­triebsverordnung) vom 20.11.1991 (GVBI. l, Seite 354) in Verbindung mit § 27 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9.06.1989 (GVBI. l, Seite 151) unterliegt der Jahresabschluss des Klinikums Offenbach der Prüfung durch einen Abschlussprüfer, der durch die Gemeinde­vertretung zu bestellen ist.

Dem Wechsels des Jahresabschlussprüfers von ehemals PwC Deutsche Revision AG, Frankfurt am Main, zu Deloitte & Touche, Mannheim, wurde in der Sitzung der Betriebskommission vom 28.10.2002 zugestimmt.


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