Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2002
Schiedsamt der Stadt Offenbach a.M. Antrag Mag. Vorlage 161/02 vom 22.05.2002, I (A) 303 Az: 000-0002-01/0008#0016/2002 Vor Aufruf des TOP hat Herr Karl-Heinz Halle den Sitzungssaal verlassen. Beschlusslage: Die Stadtverordnetenversammlung wählt in geheimer Wahl gemäß § 4 des Hess. Schiedsamtsgesetzes eine Schiedsperson Ausgegebene Stimmzettel 67 Abgegebene Stimmzettel 67 Gültige Stimmen 62 Ungültige Stimmen 5 Stimmen insgesammt 67 Abstimmungsergebnis Die gültigen Stimmen verteilen sich auf die Wahlvorschläge wie folgt: Herrn Werner Frei 56 Stimmen Herrn Harjono Karmino 0 Stimmen Frau Astrid Ost 5 Stimmen Nein-Stimmen 1 Stimme 62 Stimmen Aufgrund dieses Wahlergebnisses hat die Stv.-Versammlung, Herrn Werner Frei, zur Schiedsperson auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung wählt in geheimer Wahl gemäß § 4 des Hess. Schiedsamtsgesetzes eine stellv. Schiedsperson Wahlkommission Die Stv.-Versammlung bildet folgende Wahlkommission: Für die Stv.-Fraktion der SPD Frau Stv. Jung Für die Stv.-Fraktion der CDU Frau Stv. Reichenbach Für die Stv.-Fraktion der B´90/Die Grünen Herr Stv. Flößer Für die Stv.-Fraktion der REP Frau Stv. Berndt Für die Stv.-Fraktion der FWG Herr Stv. Bayer Für die Stv.-Fraktion der PDS Herr Stv. Dr. Christian Stimmenzählung Die Stimmenzählung hat folgendes Ergebnis: Wahlberechtigte lt. Absimmungsliste 71 Ausgegebene Stimmzettel 68 Abgegebene Stimmzettel 68 Gültige Stimmen 68 Ungültige Stimmen 0 Stimmen insgesammt 68 Abstimmungsergebnis Die gültigen Stimmen verteilen sich auf die Wahlvorschläge wie folgt: Herrn Karl-Heinz Halle 62 Stimmen Herrn Harjono Karmino 3 Stimmen Frau Astrid Ost 3 Stimmen Nein-Stimmen 0 Stimme 68 Stimmen Aufgrund dieses Wahlergebnisses hat die Stv.-Versammlung, Herrn Karl-Heinz Halle, zur stellv. Schiedsperson auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 26.08.2002
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.