Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2002

 

 

Abrechnung nach der alten Straßenbeitragssatzung
Antrag CDU vom 12.06.2002, I (A) 329
Az: 000-0002-01/0016#0027/2002
Änderungsantrag FDP vom 20.06.2002, I (A) 329/1
Az: 000-0002-01/0016#0028/2002

Beschlusslage:

Änd.Antrag DS I (A) 329/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Anwohner der Aschaffenburger Straße werden zur Kostenerstattung der Straßenbeleuchtungseinrichtung nach der Gebührensatzung herangezogen, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Fertigstellung der Installierung der Beleuchtungseinrichtungen vor dem 31.10.1990 gegolten hat.

DS I (A) 329
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Anwohner der Aschaffenburger Straße werden zur Kostenerstattung der Straßenbeleuch­tungseinrichtungen nach der Gebührensatzung herangezogen, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Installierung der Beleuchtungseinrichtungen, im Jahre 1991, gegolten hat.

 

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 23.08.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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