Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2002
Abrechnung nach der alten Straßenbeitragssatzung
Antrag CDU vom 12.06.2002, I (A) 329
Az: 000-0002-01/0016#0027/2002
Änderungsantrag FDP vom 20.06.2002, I (A) 329/1
Az: 000-0002-01/0016#0028/2002
Beschlusslage:
Änd.Antrag DS I (A) 329/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Anwohner der Aschaffenburger Straße werden zur Kostenerstattung der Straßenbeleuchtungseinrichtung nach der Gebührensatzung herangezogen, die zum Zeitpunkt der tatsächlichen Fertigstellung der Installierung der Beleuchtungseinrichtungen vor dem 31.10.1990 gegolten hat.
DS I (A) 329
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Anwohner der Aschaffenburger Straße werden zur Kostenerstattung der Straßenbeleuchtungseinrichtungen nach der Gebührensatzung herangezogen, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Installierung der Beleuchtungseinrichtungen, im Jahre 1991, gegolten hat.
Offenbach a.M., den 23.08.2002
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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