Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2002

 

 

Revision der Straßenreinigungssatzung
Dringl.Antrag CDU vom 16.08.2002, DS I (A) 370

Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird verpflichtet, bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2002 eine überarbeitete Straßenreinigungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen, in der all die Straßen, die 1999 von der Eigenreinigung in die ESO-Reinigung übernommen wurden, wieder in die Eigenreinigung eingestuft werden sowie die Goethestraße von der Reinigungsklasse 3 in die Reinigungsklasse 2 eingestuft wird.

 

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 23.08.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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