Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2002

 

 

Normenkontrollklage gegen Landesentwicklungsplan Hessen 2000 und Regionalplan Südhessen 2000;
hier: Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision im Verfahren Regionalplan Südhessen 2000
Antrag Vorlage des Magistrats Nr. 281/02, DS I (A) 385
Ergänzungsantrag Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FWG vom 19.09.2002,
DS I (A) 385/1
Ergänzungsantrag der SPD, Bündnis 90 /Die Grünen, FDP, FWG und PDS vom 19.09.2002, DS I (A) 385/2

Beschlusslage:

Ergänzungsantrag DS I (A) 385/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

3. Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung appelliert an alle anderen Kommunen, deren Normenkontrollklage gegen den Regionalplan Südhessen 2000 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof als unzulässig abgewiesen wurde, ebenfalls Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision einzulegen.

Ergänzungsantrag DS I (A) 385/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit mit der Maßgabe, dass die Buchstaben „FAG“ durch „Fraport“ ersetzt werden.
wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Rechtsvertreter der Stadt Offenbach, Dr. Rainer Geulen, alle verfahrensrechtlichen und/oder prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen das von der  Fraport beabsichtigte separate Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Wartungshalle für den A380 vorzugehen.

Antrag Vorlage des Magistrats DS I (A) 385
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu DS I (A) 385/1 und 385/2 wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Rechtsvertreter der Stadt Offenbach, Dr. Rainer Geulen, alle verfahrensrechtlichen und/oder prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen das von der  Fraport beabsichtigte separate Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Wartungshalle für den A380 vorzugehen.

1. Die Stadt Offenbach am Main erhebt Beschwerde gegen die Nichtzulassung
    der Revision im Verfahren Regionalplan Südhessen 2000

2.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von maximal 3.000,00 € stehen unter der
    Haushaltsstelle 02300.65530 (= Beratungs-/Gerichtskosten Rhein-Main
    Flughafen) im Haushaltsjahr 2002
und Folgejahre zur Verfügung.

3. Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung appelliert an alle anderen
    Kommunen, deren Normenkontrollklage gegen den Regionalplan Südhessen
    2000 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof als unzulässig abgewiesen
    wurde, ebenfalls Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision einzulegen.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.



 

Offenbach a.M., den 20.09.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung