Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2002

 

 

Vermeidung von Lärmemissionen durch laute Geräte
Antrag FDP vom 05.09.2002, I (A) 384
Az: 000-0002-01/0049#0071/200
Änderungsantrag der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 19.09.2002,
DS I (A) 384/1

Beschlusslage:


Änderungsantrag DS I (A) 384/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Punkt 2 des Ursprungsantrags wird wie folgt geändert:

Die Stadt Offenbach geht mit gutem Beispiel voran. Stadteigene Gesellschaften, kommunale Einrichtungen und Schulen werden aufgefordert, keine lauten Geräte mehr anzuschaffen. Insbesondere in der jetzt anfallenden Laubperiode soll von Laubbläsern oder –saugern zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. Außerhalb der Laubperiode sollten Laubbläser oder –sauger nicht eingesetzt werden.

Antrag DS I (A) 384

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung des Beschlusses zu DS I (A) 384/1 wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die neue Rechtsverordnung zum
    Schutz vor Geräte- und Maschinenlärm. Sie bittet alle Mitbürgerinnen und
    Mitbürger, laute Geräte - insbesondere Laubbläser oder -sauger - auch während
     der zulässigen Tageszeiten - sparsam einzusetzen;

2.
Die Stadt Offenbach geht mit gutem Beispiel voran. Stadteigene Gesellschaften,
    kommunale Einrichtungen und Schulen werden aufgefordert, keine lauten Geräte
    mehr anzuschaffen. Insbesondere in der jetzt anfallenden Laubperiode soll von
    Laubbläsern oder –saugern zurückhaltend Gebrauch gemacht werden.
    Außerhalb der Laubperiode sollten Laubbläser oder –sauger nicht eingesetzt
    werden.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden beglaubigten Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

Offenbach a.M., den 20.09.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung