Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2002

 

 

RMV-Aufsichtsrat soll Sparmann Tätigkeit als "Eintracht AG-Vorstand" untersagen
Antrag FDP vom 30.09.2002, DS I (A) 393
Az: 000-0002-01/0007#0007/2002
Ergänzungsantrag FWG, SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 23.10.2002,
DS I (A) 393/1

Beschlusslage:

Ergänzungsantrag DS I (A) 393/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Es wird ein Punkt 2 eingefügt:

2. Ferner soll der Vertreter der Stadt Offenbach im Aufsichtsrat des RMV prüfen, ob das Tätig-Werden Sparmanns als Vorstandsvorsitzender für die Eintracht Frankfurt Fußball AG vor einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat des RMV zulässig ist und ob der Aufsichtsrat des RMV daraus personalrechtliche Konsequenzen ziehen muss.

Antrag DS I (A) 393

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung fordert die Vertretung der Stadt im
    RMV-Aufsichtsrat auf, sich dafür einzusetzen, dass der RMV-Aufsichtsrat dem
    bisherigen Eintracht-Aufsichtsratsvorsitzenden Volker Sparmann seine
    sogenannte „ehrenamtliche Nebentätigkeit“ als Vorstandsvorsitzender der
    Eintracht Frankfurt Fußball AG und damit deren operative Führung untersagt.

2. Ferner soll der Vertreter der Stadt Offenbach im Aufsichtsrat des RMV prüfen, ob
   das Tätig-Werden Sparmanns als Vorstandsvorsitzender für die Eintracht Frankfurt
   Fußball AG vor einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat des RMV zulässig ist und
   ob der Aufsichtsrat des RMV daraus personalrechtliche Konsequenzen ziehen
   muss.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 25.10.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung