Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2002
Höchste Priorität für eine Gemeindefinanzreform
Antrag FDP vom 10.10.2002, DS I (A) 402
Az: 000-0002-01/0017#0017/2002
Änderungsantrag CDU vom 16.10.2002, DS I (A) 402/1
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 24.10.2002, DS I (A) 402/2
Herr Stv. Horst Schneider (SPD) übernimmt für die antragstellenden Fraktionen aus dem Ursprungsantrag DS I (A) 402 die Punkte 1. und 2. als neue Punkte 1. und 2. in die DS I (A) 402/2. Die bisherigen Punkte 1. bis 3. werden somit zu den Punkten
3. bis 5.
Protokollnotiz – Herr Stv. Stirböck (FDP)
Herr Stv.-Vorsteher, meine Damen und Herren, wir hätten uns heute ein gemeinsames Zeichen dieser Stv.-Versammlung gewünscht, ein gemeinsames Zeichen, so wie wir es in unserem Antrag angeregt haben. Wir wären auch bereit gewesen, sehr viel anderes mitzutragen, z.B. auch, da haben wir überhaupt keine Bedenken, auch die Landespolitik zu kritisieren. Für uns ist es selbstverständlich, auch zu kritisieren, wenn die Investition im Landeshaushalt für die Kommunen, gekürzt wird. Unserer Auffassung nach sind wir hier alle als Stadtverordnete verpflichtet, in erster Linie Politik für Offenbach zu machen und erst in zweiter Linie die Politik für irgendeine Landes- oder Bundespartei.
Aber leider ist es, wie der Kollege Schneider uns fünf Minuten vor der Sitzung mitgeteilt hat, erneut, wie schon übrigens bei dem Thema Privatisierung an den Eigendynamiken, wie er sich ausgedrückt hat, in der Koalition gescheitert, das können wir nicht ändern, aber wir geben noch mal ausdrücklich zu Protokoll, dass wir dies bedauern. Wir finden, unsere drei Prinzipien, die wir im Anfang genannt haben, hätten Basis eines Konsenses sein können.
Herr Stv. Weiß (FDP) beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2, 3, 4, 5.
Vor Abstimmung über die einzelnen Punkte beantragt Herr Stv. Bayer (FWG) Sitzungsunterbrechung.
Beschlusslage:
Änderungsantrag DS I (A) 402/2 Punkt 1 und 2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Stadt Offenbach fordert als Grundsätze für eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung:
1. Die Einnahmequellen der Kommunen sollen zuverlässiger und weniger
konjunkturanfällig sein;
2. Die neuen Einnahmequellen sollen insgesamt eine Finanzierung der den
Kommunen zugewiesenen Aufgaben sicherstellen;
Änderungsantrag DS I (A) 402/2 Punkt 3 (alter Punkt 1)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
3.) Die Stadt Offenbach begrüßt die im Koalitionsvertrag zur Bildung der neuen
1. Die Stadt Offenbach fordert die Bundesregierung und alle beteiligten
Entscheidungsträger auf, die Gemeindefinanzreform mit höchster Priorität
voranzutreiben. Ziel muss ein, spätestens zur Jahresmitte 2003 eine
Entscheidung herbeigeführt zu haben. Dabei ist eine Lösung anzustreben, die
auch die besondere Situation der Großstädte und der Kommunen mit
Zentralfunktion beinhaltet.
2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, beim Bundesminister
für Finanzen mit dem Ziel vorstellig zu werden
a) Einnahmequellen der Kommunen zuverlässiger zu gestalten,
b) eine Finanzierung der den Kommunen zugewiesenen Aufgaben sicherzustellen,
c) sowie den Kommunen ein eigenes Hebesatzrecht bei den
Besteuerungsmöglichkeiten für Unternehmen und Gewerbebetriebe einzuräumen.
Die in der Diskussion befindliche Regelung eines Hebesatzes auf die
Einkommenssteuer kann keine Lösung sein.
Antrag DS I (A) 402
Durch Annahme der Drucksache DS I (A) 402/2 entfällt die Abstimmung der Drucksache DS I ()A 402.
Die Stadt Offenbach begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Finanzierung der Kommunen neu zu regeln. Sie appelliert an die Bundesregierung und alle beteiligten Entscheidungsträger, die Gemeindefinanzreform mit höchster Priorität voranzutreiben und eine Neuordnung spätestens 2004 in Kraft zu setzen.
Die Stadt Offenbach fordert als Grundsätze für eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung:
1. Die Einnahmequellen der Kommunen sollen zuverlässiger und weniger kon.
junkturanfällig sein;
2. Die neuen Einnahmequellen sollen insgesamt eine Finanzierung der den
Kommunen zugewiesenen Aufgaben sicherstellen;
3. Auch zukünftig sollen die Kommunen über ein eigenes Hebesatzrecht
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung besitzen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 25.10.2002
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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