Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 19.03.2003

Eing. Dat. 13.03.2003

Nr. 412/ 49

 

 

Förderung der Sprachkurse für Migranten nicht verschlechtern, sondern verbessern!
hier Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 412, 412/1 vom 14.11.2002
Antrag FDP vom 06.11.2002, DS I (A) 412 und
Erg.Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 14.11.2002, DS I (A) 412/1

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.11.2002 folgendes beschlossen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert die Bundesregierung auf, Städte mit einem hohen Ausländeranteil in der Förderung ihrer Integrationsarbeit künftig nicht schlechter, sondern besser zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Sprachkurse.

Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert,

- durch eine Übergangsregelung sicherzustellen, dass die bisher vom Sprachverband
  Mainz geförderten Kurse „Deutsch als Fremdsprache“ im gleichen Umfang und zu
  den gleichen Bedingungen wie bisher bezuschusst werden, bis Neuregelungen im
  Zuge des neuen Einwanderungsgesetzes greifen;

- die Neuregelungen zur Bezuschussung von Sprachkursen durch das neue 
  Bundesamt für Migration so zu gestalten, dass die Förderung der Kursteilnehmer
  unabhängig von ihrer bisherigen Aufenthaltsdauer erfolgt, die pädagogischen
  Bedingungen nicht verschlechtert werden und auch künftig Mittel für
  Kinderbetreuung zur Verfügung stehen.

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Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, bei Inkrafttreten der „Verordnung
  über Integrationskurse für Ausländer“ entsprechend dieser Verordnung ausreichende
  Mittel für die Aufbausprachkurse für Zuwanderer zur Verfügung zu stellen.

Das Hess. Sozialministerium hat mit Schreiben vom 20.12.2002 folgendes geschrieben:

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Dezember 2002 mit Beschluss des Zweiten Senats den Antrag unionsregierter Bundesländer in dem Normenkontrollverfahren -2 BvF 1/02- stattgegeben und festgestellt, dass das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 20. Juni 2002 wegen seiner förmlichen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz nichtig ist. Damit entfällt auch die Rechtsgrundlage für die von Ihnen erwähnte Ausländerintegrationsverordnung.

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Entwurf des Zuwanderungsgesetzes neu in den Bundestag einzubringen. Unter der Voraussetzung, dass der Gesetzesentwurf zum Zuwanderungsgesetz und der Entwurf zur Ausländerintegrationsverordnung die erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten bekommen, wird die Landesregierung Mittel in den Haushalt einstellen, die zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben notwendig sind. Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage und für das neue Jahr alles Gute.

Die Antwort des Bundesministeriums für Fam., Senioren, Frauen und Jugend liegt noch nicht vor.

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