Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2003
Entwicklungskonzept "Alter Friedhof` Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 392/02 vom 5.12.2002, DS I (A) 435
Az: 000-0002-01/0059#0081/2002
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Das von Prof. Dr. Gerhard Robert Richter, Landschaftsarchitekt, Atelier für Freiraumplanung
Freising, erarbeitete Konzept zur dauerhaften Nutzung des „Alten Friedhofs" für
Urnenbeisetzungen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzgesetzes sowie
des Naturschutzes wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen,
wird beauftragt, auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes unter
Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung, der Bestattungsgepflogenheiten sowie
der finanziellen Auswirkungen für den ESO und die Gebührenzahler
eine Umsetzungsplanung zu erarbeiten.
3. Bei der Erarbeitung der Umsetzungsplanung findet der Stadtverordnetenbeschluss vom
22.08.2002, Drucksachen l (A) 360 und l (A) 360/1, "Erhalt bzw. Restaurierung
denkmalgeschützter Grabmäler auf dem Alten Friedhof - Vergabe von
Grabmalpatenschaften" Berücksichtigung.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 21.02.2003
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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