Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23.01.2003

 

Prüfung von Alternativen zum bisher geplanten Abriß des Alten Hospitals am Amtsgericht
Antrag REP vom 8.1.2003, DS I (A) 450
Az: 000-0002-01/0079#0108/2003
Änderungsantrag CDU vom 16.1.2003, DS I (A) 450/1
Az: 000-0002-01/0079#0117/2003
Änderungsantrag der FDP vom 23.01.2003, DS I (A) 450/2

 

Beschlusslage DS I (A) 450/2:

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird aufgefordert, für das geplante neue Justizzentrum im Bereich Hospitalstraße / Kaiserstraße / Rathenaustraße eine umfassende Abwägung der Belange des Denkmalschutzes für das Alte Hospital vorzunehmen und dem zuständigen Ministerium vorzulegen.


Der Magistrat wird beauftragt, Planungsvarianten, die den Belangen des Denkmalschutzes Rechnung tragen, dem zuständigen Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen.

Beschlusslage DS I (A) 450/1:

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

1. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Landes
    Hessen mit der Investorengesellschaft mit dem Ziel in Verhandlung zu treten, dass
    der Neubau des Justizzentrums an der Kaiserstraße unter Einbeziehung des
    denkmalgeschützten „Hospital-Gebäudes“ erfolgt.

2. Gleichzeitig wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine
    bauliche Erweiterung der Justizgebäude im Bereich Kaiserstraße/ Hospitalstraße/
    Luisenstraße auf den Freiflächen möglich und ob die notwendige Kapazität
    ausreichend ist.

Beschlusslage DS I (A) 450:

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, welche Alternativen zum bisher geplanten Abriß des Alten Hospitals am Amtsgericht bestehen. Das Ergebnis der Prüfungen, inklusive des mit der Realisation alternativer Planungen verbundenen voraussichtlichen Kostenrahmens, ist dem Ausschuß für Umwelt, Planen und Bauen zur Beratung vorzulegen.


Offenbach a.M., den 24.01.2003

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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