Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.01.2003
Eing. Dat. 09.01.2003
Nr. 451
Gemäß §§ 7 ff. des Hessischen Kindergartengesetzes gibt es unterschiedliche Zuwendungen zur Trägerentlastung.
Danach ist festzustellen, dass die Kommunalen Träger der Kindertagesstätten nur eine halb so hohe Förderung erhalten wie die Freien Träger der Jugendhilfe.
Der Haushaltsansatz zur Verlustabdeckung des EKO beträgt für 2003 € 2.029.400,--.
Dieser Ansatz könnte um € 823.000,-- reduziert werden, wenn der EKO in einen Freien Träger der Jugendhilfe umgewandelt würde. Dieser neue Träger soll nach wie vor der städtischen Hoheitsgewalt unterliegen.
Im Hinblick auf die finanzielle Lage der Stadt Offenbach und die Zusagen des Landes Hessen erscheint der antragstellenden Fraktion unverzügliches Handeln erforderlich.
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