Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2002

 

 

 

Mobilfunkantennen in Offenbach
Antrag PDS vom 8.8.2002, I (A) 366
Az: 000-0002-01/0024#0037/2002
Änderungsantrag CDU vom 11.9.2002, DS I (A) 366/1
Az: 000-0002-01/0024#0072/2002
Änderungsantrag B´90/Die Grünen, SPD und FWG vom 14.11.2002,
DS I (A) 366/2

Beschlusslage:

DS I (A) 366/2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eine aktuelle Liste / Kataster der bestehenden Mobilfunkantennenstandorte in Offenbach anzufordern, das für eine Veröffentlichung durch die Stadt geeignet ist. Die Regulierungsbehörde wird gebeten, die Daten z.B. in Kartenform über das Internet für die Allgemeinheit bekannt zu machen.
Bis diese Liste vorliegt, und zukünftig sind alle von der Regulierungsbehörde in Offenbach eingehenden Standortbescheinigungen für Mobilfunkanlagen in geeigneter anonymisierter Form in der Stadtverwaltung für die Bürger/innen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

DS I (A) 366/1 und DS I (A) 366
Durch Annahme von DS I (A) 366/2 entfallen die Abstimmungen über DS I (A) 366 und 366/1.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden beglaubigten Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

Offenbach a.M., den 18.11.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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