Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.05.2003

Eing. Dat. 21.05.2003

 

Nr. 483/1/1

 

 

 

 

 

Öffnung der städtischen Altentagesstätten
Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 21.05.2003,
DS I (A) 483/1/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt, dass die im Rahmen der Prioritätenliste zum Altenhilfeplan erwähnte vertragliche Festlegung der ausschließlichen Nutzung von Räumen in Altentagesstätten für altenspezifische Angebote schon im Jahr 1991 aufgehoben wurde und darüber hinaus eine weitere Nutzung durch alle Bevölkerungsgruppen, eventuell gegen Gebühr, zugelassen wird.

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung über die existierende Regelung, wie die Altentagesstätten schon heute privat genutzt werden können, Bericht zu erstatten.


Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach hat in ihrer Sitzung am 20.2.2003 mit DS I (A) 464 den Kommunalen Altenplan der Stadt Offenbach „Älterwerden in Offenbach: Aktiv – Lebenswert – Solidarisch“ nebst einer Prioritätenliste mit kostenrelevanten Sofortmaßnahmen sowie kostenneutralen und kostenrelevanten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen beschlossen.

 

In dieser Prioritätenliste ist unter „2. Kurzfristige Maßnahmen (1 bis 2 Jahre) – Kostenneutral“ unter der Zuständigkeit der Stadtverwaltung Offenbach – Kommunal- und Landespolitik die im Tenor des Antrages dargestellte Maßnahme aufgeführt.

 

Die Antrag stellenden Fraktionen gehen davon aus, das die Stadtverwaltung Offenbach diese Maßnahme selbstverständlich nicht ohne ein entsprechendes Konzept durchführen wird.